Unsicherheiten im Umgang mit der EU-DSGVO befeuern Überreaktionen
Datenschützer warnen vor „Panikmache“
💻 Brüssel / München — Massenhafte Zustimmungsaufforderungen für elektronische Newsletter, unzählige Websites mit zu bestätigenden Cookie-Warnungen oder aus Sanktionsangst und Abmahnfurcht abgeschaltete Online-Shops und Vereinsportale: Die aus der Europäischen Datenschutzgrundverordnung – kurz: EU-DSGVO – abgeleiteten Erfordernisse führen zu mancher Überreaktion. Grund dafür sind Unsicherheiten bei der rechtskonformen Verarbeitung personenbezogener Daten. Daneben sorgen Absurditäten für unnötige Aufregung und bringen die verbraucherfreundliche Verordnung der Europäischen Union in Verruf. So verlangte jüngst der 900.000 Mitglieder zählende Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland eine Klarstellung, ob die Verbindung von Nachname und Türnummer nach der EU-DSGVO unzulässig ist. Dann müßten alle Mieternamen auf Klingelschildern und Briefkästen pseudonymisiert und durch Ziffern oder Buchstabenkombinationen ersetzt werden. Behörden und Datenschützer reagierten umgehend auf den „Klingelgate“: Eine solche Notwendigkeit aus datenschutzrechtlichen Gründen existiert nicht.
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