Gebührenverordnung der Bundespolizei in der Kritik
Lau: „Notfalls gegen Bescheid klagen“
Berlin — Das sind Preise: Die „mündliche Platzverweisung in Verbindung mit Identitätsfindung“ kostet 44,65 Euro, die „Anordnung des Gewahrsams“ 74,15 Euro, der „Vollzug des Gewahrsams in der stationären Gewahrsamseinrichtung“ 6,51 Euro je angefangene Viertelstunde. Unbemerkt von Öffentlichkeit und Medien hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Anfang Oktober 2019 eine Gebührenverordnung für die Bundespolizei eingeführt, die für „individuell zurechenbare öffentliche Leistungen“ Gebühren und Auslagen erhebt. Deren Höhe richtet sich nach dem „Gebühren- und Auslagenverzeichnis“, das auch „Tatbestände“ für ihre Befreiung sowie Kosten für ihre Festsetzung regelt. Nordrhein-Westfalen verschickt dieser Tage die ersten Zahlungsaufforderungen. Bürgerrechtler befürchten indes eine Einschränkung von Grundrechten durch die Hintertür.
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