Corona-Krise: Testpflicht an Schulen in der Kritik
Krefting: „Klassenzimmer sind keine Testzentren“
München — Disput bestimmt die Lage an bayerischen Bildungseinrichtungen auch eine Woche nach Einführung der „Bundes-Notbremse“. Während allgemein- und berufsbildende Schulen bundesweit beim Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 165 in den Distanzunterricht wechseln müssen, gilt dies im Freistaat Bayern weiter schon ab einer Inzidenz von 100 – Abschlussklassen und Viertklässler ausgenommen. Dabei wächst die Kritik am Testkonzept der Staatsregierung: Nachdem die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände, die 60.000 Lehrkräfte vertritt, das Testen in Klassenzimmern grundsätzlich abgelehnt hat, fordert nun der Bayerische Elternverband in Vertretung aller bayerischen Eltern und Kinder eine Änderung des Testverfahrens an Schulen. Seine Begründung: Das derzeitige Procedere ängstigt Eltern und Kinder wegen der Möglichkeit von Verletzungen und Kontaktallergien.
Wegweiser
- Präsenzunterricht während der „dritten Welle“
- Zutritt nur für negativ Getestete
- Persönlichkeitsrechte der Kinder
- „Spucktests“ und Transparenz
Präsenzunterricht während der „dritten Welle“
Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 22. April 2021 soll die „dritte Welle“ der Verbreitung des neuartigen Coronavirus’ (SARS-CoV-2) eindämmen, auch an allgemein- und berufsbildenden Schulen. Maßgabe: ⭲ Präsenzunterricht ist nur bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte zulässig, Lehrkräfte und Schüler müssen sich zudem zweimal in der Woche auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen lassen. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine 7-Tage-Inzidenz (7-TI) von 100, wird Präsenzunterricht von Wechselunterricht abgelöst, ab 165 ist jedweder Präsenzunterricht untersagt. In Bayern gilt indes weiter die striktere Regel, wonach ab einer 7-TI von 100 in den Distanzunterricht zu wechseln ist.1 „Ich halte die im Bundesgesetz für die Schulen vorgesehenen Maßnahmen für nicht zu Ende gedacht“, erklärt Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL (Freie Wähler), Staatsminister für Unterricht und Kultus im Kabinett Söder II.
Am Präsenzunterricht oder an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts dürfen seit dem 12. April ferner nur Schüler teilnehmen, die einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dieser kann erbracht werden durch einen Selbsttest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird oder durch einen PCR- oder PoC-Antigen-Test, der von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht laut Staatsregierung nicht als Nachweis aus. Doch dieses Testregime ist umstritten.
Zutritt nur für negativ Getestete
Die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände (abl), welcher der Bayerische Philologenverband (bpv), der Bayerische Realschullehrerverband e. V. (brlv), die Katholische Erziehergemeinschaft in Bayern e. V. (KEG) sowie der Verband der Lehrer an beruflichen Schulen in Bayern e. V. (VLB) angehören, kritisierte bereits vor der Verabschiedung der „Bundes-Notbremse“, in den Schulen habe sich an der Sicherheit seit Weihnachten 2020 nichts geändert. Weder seien genügend Raumluftreiniger vorhanden, noch würden Lehrkräfte priorisiert geimpft.
Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU) wurde aufgefordert, die Testpflicht aus der Schule zu verlegen, sodass von vornherein nur negativ Getestete die Schulgebäude betreten. Die Vorsitzende der KEG, Walburga Krefting, betonte: „Klassenzimmer sind keine Testzentren. Sie sind Schutzräume und stehen für Sicherheit und Geborgenheit. Unsere Kolleginnen und Kollegen können nicht verstehen, warum die Selbsttests der Schülerinnen und Schüler nicht einfach außerhalb der Schulen, zuhause, in Testzentren, in Apotheken oder beim Arzt durchgeführt werden.“ Die Tests müssten vielmehr von Fachpersonal oder den Eltern beaufsichtigt werden, nicht vom Lehrpersonal.
Wir haben in Bayern sehr viele dieser Selbsttests und Antigen-Schnelltests bestellt, gekauft und an alle ausgeliefert, und wir werden ein sehr engmaschiges Testregime dort fahren.
Klaus Holetschek, MdL (CSU), Bayerischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege im Kabinett Söder II,
1. April 2021 (dpa/9C4C95)
Schon im März hatte der Bayerische Philologenverband, der die Lehrkräfte an Gymnasien und Beruflichen Oberschulen vertritt, gefordert, dass sich alle Schüler, auch jene unter 15 Jahre, zuhause testen und erst bei einem negativen Testergebnis den Weg in die Schule antreten. bpv-Vorsitzender Michael Schwägerl beanstandete: „Es gibt viel zu wenig Raumluftreiniger und es gilt noch nicht einmal eine Tragepflicht für medizinische Masken bei Schülern. Die Kontakte unter den Schülern werden durch den Wechselunterricht zwar halbiert, die Lehrkräfte haben jedoch Kontakt zu allen – allen Schülern und allen Kollegen.“ Er verwahrte sich gegen „Beruhigungsappelle aus Kultus- und Gesundheitsministerium, dass wir uns keine Sorgen machen sollen. Die Devise muss doch sein: Sicherheit herstellen, bevor es zu einem positiven Fall kommt und nicht erst im Nachhinein.“
Persönlichkeitsrechte der Kinder
Schwägerl trat zudem Aussagen von Söder und Piazolo entgegen, an den Schulen werde flächendeckend und regelmäßig getestet. „Dies können wir nicht bestätigen“, so der bpv-Vorsitzende. Obendrein sei das Testkonzept „am grünen Tisch entstanden“: Wenn es Lehrkräften nicht einmal erlaubt sei, Schüler mit einem Pflaster oder einer Kopfschmerztablette zu versorgen, sei nicht nachvollziehbar, dass nun Organisation, Auswertung und Entsorgung der Tests in den Händen der Schulen und Lehrkräfte liegen solle. „Es überrascht uns dabei, dass plötzlich die Persönlichkeitsrechte der Kinder keine Rolle mehr zu spielen scheinen, wenn man nach einem positiven Ergebnis vor den Augen der Klassenkameraden ‚abgesondert’ wird, wie in den Durchführungshinweisen beschrieben. Wenn die Selbsttests ohnehin freiwillig sind, stellt sich die Frage, warum diese nicht – wie ursprünglich geplant – zu Hause durchgeführt werden, sodass positiv Getestete erst gar nicht in der Schule erscheinen“, so Schwägerl.
Die seit einem Jahr andauernden Einschränkungen werden die Entwicklungen unserer Kinder stören, sowohl körperlich und motorisch als auch in der Sprachentwicklung.
Heinz Hilgers (SPD), Präsident vom Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e. V. (DKSB),
4. April 2021 (dpa/9CACA1)
Ähnlich argumentierte Martin Löwe, Vorsitzender des Bayerischen Elternverbands e. V. (BEV), der ergänzte: „Infizierte Kinder haben vor dem Test Kontakt mit anderen und können sie anstecken. Außerdem fürchten nicht wenige eine diskriminierende Situation, wenn es ‚coram publico’ zu einem positiven Testergebnis kommt und ein Kind abgeholt werden oder nach Hause gehen muss.“ Der BEV forderte daher, dass die Tests zu Hause und selbst durchgeführt werden, da „niederschwellig und hygienisch“.
Wir wissen, dass die Pandemie, aber auch die Maßnahmen in Bayern wie zum Beispiel Schul- und Kitaschließungen Familien und Kinder sehr belastet haben.
Viele Kinder, viele Familien leiden noch heute darunter. Gerade mit Blick auf die Kinder müssen wir gemeinsam die richtigen Schlüsse aus der Corona-Zeit ziehen!
Florian von Brunn, MdL (SPD), Vorsitzender der BayernSPD-Landtagsfraktion, 9. April 2024 (⭱ PM)
Piazolo verwahrte sich jedoch gegen die Behauptung, bei den im staatlichen Konzept vorgesehenen Selbsttests würden „Abstriche durch unbekannte Personen“ an Schülern vorgenommen: „Die Beteiligung der Lehrkräfte beschränkt sich auf die Aufsicht und gegebenenfalls auf das verbale Anleiten der Kinder und Jugendlichen“. Flächendeckende Selbsttests schafften sogar mehr Sicherheit für alle an den Schulen, wie die positiven Erfahrungen in Österreich zeigten. Während den Lehrkräften über die Osterferien weitere 2,6 Millionen FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden sollten, riet Piazolo den Kommunen, die Mittel für mobile Luftreinigungsgeräte abzurufen.
„Spucktests“ und Transparenz
Die inzwischen „teils lautstarken Proteste von Eltern zu den in der Schule vorzunehmenden Testungen“ lassen den BEV-Landesvorsitzenden nun fordern, dass jede Schulfamilie in eigener Verantwortung und gemeinsam mit der Elternvertretung die Art des Tests bestimmen sollte. Dabei seien „Spucktests“ kindgerecht, nicht invasiv, für Laien vertrauenserweckend und handhabungssicher. Die Testungen selbst sollten vorzugsweise nach Hause verlagert werden, insbesondere bei Grundschülern. Außerdem sollten die Eltern künftig transparent über Infektionsfälle informiert und die Inzidenzen bayernweit ausgewertet werden. Dies würde die Akzeptanz der Pflichttestungen deutlich steigern, meint Löwe.
Mehr Information zum Schulbetrieb 2020/2021 und zu Selbsttests in Schulen ist online abrufbar unter www.km.bayern.de. ✻
Erstveröffentlichung
Print: Rosenheimer blick, Inntaler blick, Mangfalltaler blick, Wasserburger blick, 35. Jg., Nr. 17/2021, Samstag, 1. Mai 2021, S. 1f., Kolumne „Leitartikel“ [199/3/1/1+9]; Inn-Salzach blick, 12. Jg., Nr. 17/2021, Samstag, 1. Mai 2021, S. 1f., Kolumne „Leitartikel“ [199/3/1/1+9].
Online: ⭱ blick-punkt.com, Freitag, 26. April 2021; ⭱ E-Paper Rosenheimer blick, ⭱ E-Paper Inntaler blick, ⭱ E-Paper Mangfalltaler blick, ⭱ E-Paper Wasserburger blick; ⭱ E-Paper Inn-Salzach blick, Samstag, 1. Mai 2021. Stand: Neujahr, 1. Januar 2024.
Publikationsverzeichnis: ⭲ Index 2021.