Mehr Cybergefahren – mäßige Klimabilanz – kein Rechtsanspruch
Homeoffice wird bedingt „neue Normalität“

Berlin / München — In der Corona-Krise ist die Zahl der Führungs­kräfte und Be­schäf­tig­ten ge­stie­gen, die zeit- und orts­flexibel arbeiten, bei­spiels­wei­se gänz­lich oder wech­selnd im Homeoffice. Diese und hybride Arbeits­formen be­hal­ten nach Ende der Homeoffice-Pflicht ihren Stel­len­wert – auch ohne Rechts­an­spruch. Das be­sa­gen ver­schie­de­ne Um­fra­gen. Falls je­doch zu we­ni­ge tech­ni­sche und or­ga­ni­sa­to­ri­sche Si­cher­heits­maß­nah­men ge­trof­fen wer­den, ge­ra­ten In­fra­struk­tur und Nut­zer rasch ins Visier von Cyberkriminellen, warnt etwa das Bun­des­amt für Si­cher­heit in der In­for­ma­tions­tech­nik. Der TÜV-Ver­band gibt Verhaltenstipps.

Wegweiser

Digitalisierungsschub

In den zurückliegenden zwei Jahren der ⭲ Corona-Krise hat die deut­sche Wirt­schaft ei­nen nach­hal­ti­gen Digitalisierungsschub er­fah­ren. Das be­sagt eine re­prä­sen­ta­ti­ve Um­frage von Bitkom Research im Auf­trag des Digital­ver­bands Bitkom zwi­schen Sep­tem­ber und Ok­to­ber 2021. Be­fragt wur­den 602 Un­ter­neh­men mit 20 und mehr Be­schäf­tig­ten. Ob Video­kon­fe­ren­zen oder Kol­la­bo­ra­tions­tools, digitale Ge­schäfts­mo­del­le oder Homeoffice: Eine Viel­zahl kon­kre­ter Di­gi­ta­li­sie­rungs­maß­nah­men wur­de ein­ge­führt oder ausgeweitet.

Einer weiteren repräsentativen Umfrage von Bitkom Research zwi­schen Mit­te De­zem­ber 2021 und An­fang Ja­nu­ar 2022 zu­fol­ge hat sich wäh­rend der Corona-Krise ge­ne­rell auch die durch­schnitt­li­che Bild­schirm­zeit von acht auf zehn Stun­den am Tag er­höht. Sie liegt nun bei 70 Stun­den in der Wo­che. Stark an­ge­stie­gen sind vor al­lem Videostreaming, Videotelefonie und Online-Shopping.

Homeoffice – Mobile Office – Remote Work

Gesetzlich aus Infektionsschutzgründen vorgeschrieben arbeitet in­zwi­schen fast jeder vierte Be­schäf­tig­te (23 Pro­zent) aus­schließ­lich zu­hau­se, mobil oder remote. Wei­te­re 21 Pro­zent wech­seln zwi­schen Firmen­büro, Homeoffice und ver­schie­de­nen Orten. Da­mit ar­bei­ten 44 Pro­zent der Er­werbs­tä­ti­gen re­gel­mä­ßig mobil. Das hat eine im Ja­nu­ar durch­ge­führ­te Forsa-Um­fra­ge im Auf­trag des TÜV-Verband e. V. er­ge­ben.

Und: Drei von fünf Be­schäf­tig­ten, die be­reits im Homeoffice ge­ar­bei­tet ha­ben, ste­hen die­ser Ar­beits­form über­wie­gend po­si­tiv ge­gen­über – ein Fünf­tel hat in­des eher ne­ga­ti­ve Er­fah­run­gen ge­macht. Das be­sagt ei­ne wei­te­re im Ja­nu­ar ab­ge­schlos­se­ne Forsa-Um­fra­ge im Auf­trag der Kauf­män­ni­schen Kran­ken­kas­se (KKH). Da­nach ge­ben 70 Pro­zent der Be­frag­ten an, Beruf und Familie im Homeoffice bes­ser ver­ei­nen zu kön­nen. Ein­schrän­kung: Zwar wirke sich Heim­ar­beit bei ei­nem Fünf­tel po­si­tiv auf den Ge­sund­heits­zu­stand aus, bei eben­so vie­len ver­schlech­te­re sich aber das Wohl­be­fin­den. Ne­ga­ti­ve Fol­gen seien Rücken­schmer­zen und Mus­kel­ver­span­nun­gen so­wie eine Zu­nah­me von Nie­der­ge­schla­gen­heit und De­pres­sio­nen. Ne­ga­tiv wir­ken sich auch Pro­ble­me wie In­ter­net­ab­brü­che oder lang­sa­me Da­ten­ver­bin­dun­gen aus: Homeoffice und Homeschooling sind sol­cher­wei­se bei 61,3 Pro­zent der Be­frag­ten be­ein­träch­tigt, er­gab be­reits Ende April 2021 eine re­prä­sen­ta­ti­ve YouGov-Um­fra­ge im Auf­trag von CHECK24.

Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen.
Das heißt, dass eine Ablehnung nicht sachfremd oder willkürlich sein darf. Für abweichende tarifvertragliche und betriebliche Regelungen muss Raum bleiben.
Mobile Arbeit soll EU-weit unproblematisch möglich sein.
Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD),
Bündnis 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP):
Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, Berlin 2021, S. 69

Perspektivisch soll Homeoffice dennoch seinen Stellenwert behalten, be­sagt eine Um­fra­ge des Be­rufs­ver­ban­des DFK – Ver­band für Fach- und Füh­rungs­kräf­te e. V. Der DFK-Um­fra­ge 2022 zu­fol­ge hal­ten 87 Pro­zent der be­frag­ten 600 Fach- und Füh­rungs­kräf­te orts­un­ab­hän­gi­ges Ar­bei­ten mitt­ler­wei­le für nor­mal, für 74 Pro­zent wird zeit­lich flexib­les Ar­bei­ten üblich werden, knapp 66 Pro­zent gehen zu­künf­tig von we­ni­ger Büro­flä­chen­be­darf aus. Die Haupt­vor­teile von Homeoffice und digitaler Kom­mu­ni­ka­tion seien Flexi­bi­li­tät im Job (79,6 Pro­zent) und bes­se­re Ver­ein­bar­keit von Beruf- und Privat­leben (76,3 Pro­zent), die we­sent­li­chen Nach­tei­le schlech­te­re Kom­mu­ni­ka­tion un­ter den Mit­ar­bei­tern (64,5 Pro­zent) und die Gefahr der Ver­ein­sa­mung (51,3 Pro­zent). Gleich­wohl ge­hen nur 14 Pro­zent der Be­frag­ten von schlech­te­ren Leis­tun­gen aus, wäh­rend 54 Pro­zent Homeoffice gar als pro­duk­ti­ver ein­schät­zen als das Ar­bei­ten im Firmen­büro. So wol­len 19,1 Pro­zent der be­frag­ten Fach- und Füh­rungs­kräf­te künf­tig ei­nen Tag in der Woche im Homeoffice ar­bei­ten, 63,9 Pro­zent zwei oder drei Tage und 19,1 Pro­zent vier bis fünf Tage. Nur 4,6 Pro­zent wol­len nie ins Homeoffice.

Im Übrigen hat der Versicherungsschutz im Homeoffice den gleichen Um­fang wie bei der Aus­übung der Tä­tig­keit im Un­ter­neh­men: Steht ein Unfall im Homeoffce in direk­tem Zu­sam­men­hang mit der Arbeit, muss die ge­setz­li­che Un­fall­ver­si­che­rung des Ar­beit­ge­bers zah­len. Dies gilt auch für den Weg zur Ar­beits­auf­nah­me vom Schlaf­zim­mer in das häus­li­che Büro (Homeoffice), hat der 2. Senat des Bun­des­so­zial­ge­richts (BSG) am 8. De­zem­ber 2021 ent­schie­den (⭱ Az. B 2 U 4/21 R). Laut Lohn­steuer­hilfe Bayern e. V. (Lohi) zäh­len zum Ar­beits­weg auch der Gang in die Küche oder zur Toi­let­te. Wichtig zur An­er­ken­nung als Ar­beits­un­fall sei, den Ar­beit­ge­ber un­ver­züg­lich zu in­for­mie­ren und ei­nen Durch­gangs­arzt auf­zu­su­chen, wo­bei die ge­setz­li­che Un­fall­ver­si­che­rung dar­über ent­schei­de, ob ein Unfall als Ar­beits­un­fall ein­zu­stu­fen ist.

Kein Rechtsanspruch auf Homeoffice

Ein Rechtsanspruch auf Homeoffice ist allerdings vom Tisch. Bund und Länder haben sich auf die Rück­nah­me ei­ni­ger re­strik­ti­ver Corona-Maßnahmen bis zum Früh­lings­be­ginn am 20. März ver­stän­digt, darun­ter die ge­setz­li­che Pflicht für Ar­beit­ge­ber, Homeoffice an­zu­bie­ten. Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Hubertus Heil, MdB (SPD), emp­fiehlt zwar, aus dem „Corona-be­ding­ten un­ge­plan­ten Groß­ver­such zum Homeoffice“ grund­le­gen­de Kon­se­quen­zen zu zie­hen, denn Heim­ar­beit sei für Mil­lio­nen von Men­schen zur „neuen Normalität“ ge­wor­den. Ob dies je­doch in ei­nen Rechts­an­spruch mün­den soll, darüber ge­hen die An­sich­ten von Ge­werk­schaf­ten und Ar­beit­ge­bern aus­ein­an­der. Die Bünd­nis­grüne Anja Piel, Vor­stands­mit­glied des Deut­schen Ge­werk­schafts­bun­des (DGB), meint zwar, viele woll­ten „flexibel ar­bei­ten in ei­nem ge­sun­den Mix aus mobiler Arbeit und Präsenz im Büro“. Doch der Haupt­ge­schäfts­füh­rer der Bun­des­ver­ei­ni­gung der Deut­schen Ar­beit­ge­ber­ver­bän­de e. V. (BDA), Steffen Kampeter, MdB (CDU), hält die Ver­län­ge­rung der Homeoffice-Pflicht für „über­flüs­sig“: „Fixierende Regeln und läh­men­de Rechts­an­sprü­che auf Homeoffice pas­sen nicht zu Flexi­bi­li­tät und Ei­gen­ver­ant­wor­tung.“

Das von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigte, aber bisher nicht eingelöste Recht auf Homeoffice sollte besonders für Menschen, die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, seine Umsetzung finden.
Susanne Hennig-Wellsow, MdB (DIE LINKE), Bundesvorsitzende der Partei DIE LINKE, 17. Fe­bru­ar 2022 (dpa/DB4AEE)

Immerhin bildet eine im Dezember 2021 und Januar 2022 durch­ge­führ­te Un­ter­neh­mens­be­fra­gung des ZEW – Leibniz-Zentrum für Eu­ro­päi­sche Wirt­schafts­for­schung GmbH Mannheim den Schub für hybride Ar­beits­mo­del­le ab: Fast je­des zwei­te Un­ter­neh­men der In­for­ma­tions­wirt­schaft, wel­che die IKT-Branche, Medien­dienst­leis­ter und wis­sens­in­ten­si­ve Dienst­leis­ter um­fasst, so­wie jedes drit­te im Ver­ar­bei­ten­den Ge­wer­be plant, nach dem Ende der Corona-Krise hybride Ar­beits­mo­del­le ein­zu­set­zen und den Be­schäf­tig­ten ei­nen Mix aus Prä­senz­ar­beit und Homeoffice von ein bis fünf Tagen pro Woche zu ermöglichen.

Belgien ist weiter: Eine Arbeitsmarktreform sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeit künf­tig flexibel an vier statt fünf Tagen ver­rich­ten kön­nen, in­dem sie am Tag län­ger ar­bei­ten dür­fen, da­mit alle er­for­der­li­chen Stun­den in vier Tagen ge­leis­tet wer­den kön­nen. Pre­mier­mi­nis­ter Alexander De Croo meint, die Reform er­mög­licht grö­ße­re Flexi­bi­li­tät bei Nacht­diens­ten, kur­belt den Online-Handel an und dient der bes­se­ren Ver­ein­bar­keit von Beruf- und Privatleben.

Klimabilanz im Homeoffice

Homeoffice wirkt sich auch auf Klimabilanz und Stromkosten aus. Wäh­rend nach An­ga­ben des Um­welt­bun­des­am­tes (UBA) Pendler­ver­keh­re und Berufs­reisen im ers­ten Jahr der Corona-Krise deut­lich ab­ge­nom­men und 2020 zur Ver­rin­ge­rung der CO₂-Emis­sio­nen bei­ge­tra­gen ha­ben, geht die Fach­ge­mein­schaft für ef­fi­zien­te Energie­an­wen­dung e. V. (HEA) zu­gleich von ei­nem hö­he­ren Strom­ver­brauch in den Privat­haus­hal­ten aus: bei ei­nem Ein-Per­so­nen-Haus­halt um bis zu 20 Pro­zent, bei einem Vier-Per­so­nen-Haus­halt mit zwei Per­so­nen im Homeoffice um bis zu 30 Pro­zent. Den Be­rech­nun­gen der HEA lie­gen Ver­brauchs­wer­te für ei­nen zu­sätz­li­chen Desktop-Rech­ner, häu­fi­ges Kochen, mehr Be­leuch­tung und hö­he­rer Fernseh-Konsum wegen man­geln­der Al­ter­na­ti­ven für die Abend­ge­stal­tung zu­grun­de. Die­se CO₂-Emis­sio­nen kom­pen­sier­ten teil­wei­se die Ein­spa­run­gen durch den ver­kürz­ten Ar­beits­weg. Stei­gen­de Energie­prei­se, küh­le­re Tem­pe­ra­tu­ren und die häu­fi­ge­re Nut­zung von Woh­nun­gen im Homeoffice tra­gen im Übrigen da­zu bei, dass der Energie-Dienst­leis­ter Techem heuer mit hohen Nach­zah­lun­gen für die Heiz­perio­den des Jah­res 2021 rechnet.

Sobald die Corona-Krise abklingt und die Menschen wieder anfangen, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, werden die Unternehmen zu einer stärkeren Überwachung übergehen. Wohl oder übel werden die Unternehmen beobachten und manchmal auch aufzeichnen, was ihre Belegschaft tut.
Prof. Dr. Dr. Klaus Schwab, Grün­der und Vor­stands­vor­sit­zen­der des Welt­wirt­schafts­fo­rums
Schwab, Klaus; Malleret, Thierry: COVID-19: Der große Umbruch, Genf: Weltwirtschaftsforum, 2020,
Fassung 1.0, S. 194; ISBN 978-2-940631-19-3

Mit Blick auf die Klimaschutzziele können dem Kieler Bau-Be­ra­tungs­in­sti­tut Arge zu­fol­ge so­gar ver­gleichs­wei­se gün­stig 1,9 Mil­lio­nen Woh­nun­gen al­lei­ne durch den Um­bau von Büros ent­ste­hen, die durch mehr Homeoffice nicht mehr ge­braucht wür­den: Der Um­bau von Büros koste pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che knapp 1.300 Euro – ein Neu­bau hin­ge­gen mehr als 3.400 Euro.

IT-Sicherheitslage „angespannt bis kritisch“

Unterdessen ist die IT-Sicherheitslage in Deutschland weiter „an­ge­spannt bis kri­tisch“, kon­sta­tiert der Lage­be­richt 2021 des Bun­des­am­tes für Si­cher­heit in der In­for­ma­tions­tech­nik (BSI). Für Teil­be­rei­che gilt so­gar „Alarm­stufe Rot“, warnt BSI-Prä­si­dent Arne Schönbohm. Cyberangriffe auf die In­fra­struk­tur von Be­hör­den, Kran­ken­häu­sern und Un­ter­neh­men kön­nen zu schwer­wie­gen­den Aus­fäl­len füh­ren, er­heb­li­chen wirt­schaft­li­chen Scha­den ver­ur­sa­chen so­wie Pro­duk­tions­pro­zes­se, Dienst­leis­tun­gen und Be­tei­lig­te wie Un­be­tei­lig­te gefährden.

Immer neue Bedrohungslagen entstehen: durch die mit der digitalen Transformation fort­schrei­ten­de Ver­net­zung, durch die Viel­zahl an gra­vie­ren­den Schwach­stel­len in im­mer kom­ple­xe­ren IT-Pro­duk­ten, durch die Wei­ter­ent­wick­lung und Pro­fes­sio­na­li­sie­rung der An­griffs­me­tho­den. Bei­spiels­wei­se ha­ben Cyberkriminelle letz­tes Jahr rund 144 Mil­lio­nen neue Schad­pro­gramm-Varian­ten pro­du­ziert. Jeden Tag wurden durch­schnitt­lich 394.000 sol­cher Varian­ten lan­ciert, ein Zu­wachs von gut 22 Pro­zent zum Vorjahr.

Aus den Datenschutzverletzungen und Hackerangriffen hat NordVPN, ein An­bie­ter von In­ter­net­si­cher­heit mit welt­weit über 14 Mil­lio­nen Nut­zern, die Top 5 der größ­ten deut­schen Da­ten­skan­da­le 2021 des­til­liert. Ers­tens: Si­cher­heits­lü­cken bei Lie­fer­dienst-Apps, über die Be­stel­lun­gen und Adress­da­ten an­de­rer Kun­den ein­seh­bar wa­ren. Zwei­tens: Daten­leck bei Facebook, bei dem eine halbe Mil­liar­de per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten welt­weit ver­öf­fent­licht wurde. Drit­tens: Si­cher­heits­lü­cken bei Eventus Media In­ter­na­tio­nal und der 21Dx GmbH des Dienst­leis­ters Medicus AI, derent­we­gen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten so­ge­nann­ter Bürgertests schlecht ge­schützt wa­ren. Vier­tens: An­griffs­ver­su­che mit­tels Killware, die etwa das Städ­ti­sche Klinikum Dessau, das Klinikum Braunschweig und das Städ­ti­sche Klinikum Wolfenbüttel be­tra­fen. Und fünf­tens: Cyberangriffe auf Kom­mu­nen, wo­bei der Land­kreis Anhalt-Bitterfeld den ers­ten Ka­tas­tro­phen­fall in Deutschland aus­rief und die be­hörd­li­che In­fra­struk­tur erst nach Wo­chen wie­der voll­stän­dig her­ge­stellt war.

Geht es in der neueren Umfrage von Bitkom Research um eine Be­wer­tung der digitalen Transformation an­hand von Schul­no­ten, so ge­ben die Be­frag­ten der Wirt­schaft eine 3,1 und dem Ge­sund­heits­we­sen eine 3,3 (be­frie­di­gend) sowie der Öf­fent­li­chen Ver­wal­tung und den Schulen je eine 4,0 (aus­rei­chend). Bitkom-Prä­si­dent Achim Berg mahnt je­doch: „Aus­rei­chend war das nicht, was viele der Be­hör­den und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen ge­bo­ten haben.“

Cybergefahren im Homeoffice

Die zunehmende Verlagerung von Arbeitsprozessen in den digitalen Raum ver­grö­ßert gleich­sam die An­griffs­flä­che für Cyberkriminelle. Das BSI ver­weist hier­bei auf die ver­stärk­te Nut­zung von Remote-Zu­gän­gen, Virtual Private Networks (VPN), Video­kon­fe­renz­sys­te­men und pri­va­ten Ge­rä­ten für dienst­li­che Be­lan­ge (Bring Your Own Device, BYOD) so­wie auf „Schatten-IT-Geräte“, die ohne Kon­trol­le und Si­cher­heits­ser­vice der IT-Ab­tei­lun­gen be­schafft werden.

In der Umfrage für den TÜV-Verband bestätigen 14 Pro­zent der Be­schäf­tig­ten, dass ihr Ar­beit­ge­ber in den ver­gan­ge­nen zwei Jah­ren ein oder meh­re­re ⭲ IT-Si­cher­heits­vor­fäl­le mel­de­te – in der Regel er­folg­rei­che ⭲ Phishing-An­grif­fe oder ge­ziel­te At­ta­cken mit Er­pres­sungs­soft­ware (Ransomware). Al­ler­dings no­tie­ren auch 41 Pro­zent der Be­frag­ten, dass ihnen der Ar­beit­ge­ber kei­ne Vor­ga­ben macht oder ihnen keine Regeln be­kannt sind, wie sie sich bei einem Si­cher­heits­vor­fall ver­hal­ten sol­len. Da­bei ha­ben un­ter den im Homeoffice ar­bei­ten­den Be­frag­ten 38 Pro­zent an ei­ner Schu­lung über mobiles Ar­bei­ten teil­ge­nom­men. Die wich­tigs­ten In­hal­te der Schu­lun­gen wa­ren für 85 Pro­zent der Teil­neh­mer das Er­ken­nen von Cyberangriffen, für 84 Pro­zent das Ein­hal­ten des Datenschutzes und für 81 Pro­zent das adä­qua­te Ver­hal­ten bei IT-Sicherheitsvorfällen.

Cybersicherheit im Homeoffice

Weitere Ergebnisse: Drei von vier Befragten (74 Pro­zent) ge­ben an, dass sie bei der Ar­beit im Homeoffice IT-Si­cher­heits­re­geln be­fol­gen müs­sen. So sol­len 74 Pro­zent re­gel­mä­ßig Software-Updates in­stal­lie­ren und 64 Pro­zent keine pri­va­ten USB-Sticks nut­zen. Für 56 Pro­zent exis­tie­ren Re­geln oder Ver­bo­te für das pri­va­te Nut­zen von Ge­rä­ten und An­wen­dun­gen, 48 Pro­zent dür­fen keine pri­va­ten Cloud-Dienste mit dem Computer des Ar­beit­ge­bers nut­zen und bei 39 Pro­zent gibt es Vor­ga­ben oder so­gar ein Ver­bot für die Nut­zung öf­fent­li­cher WLAN-Netze. Nur 8 Pro­zent der im Homeoffice Tä­ti­gen müs­sen Vor­ga­ben für die Kon­fi­gu­ra­tion des hei­mi­schen Routers be­fol­gen. Als wich­tig­ste Si­cher­heits­maß­nah­me nen­nen 69 Pro­zent der Homeoffice-Be­schäf­tig­ten den Ein­satz ei­nes VPN-Clients, um eine si­che­re Ver­bin­dung zum Netz­werk des Ar­beit­ge­bers her­zu­stel­len. 21 Pro­zent nut­zen wiederum eine Internetbrowser-basierte Ver­schlüs­se­lung. 31 Pro­zent nen­nen wei­te­re Si­cher­heits­vor­keh­run­gen wie etwa Pass­wort­schutz, Virenscanner oder Firewalls. Doch: „Jeder vierte Be­schäf­tig­te ar­bei­tet im Homeoffice ohne jeg­li­che Vor­ga­ben des Ar­beit­ge­bers zur IT-Si­cher­heit“, kon­sta­tiert Dr. Dirk Stenkamp, Prä­si­dent des TÜV-Verbands: „Un­ter­neh­men und an­de­re Ar­beit­ge­ber sind da­mit ein leich­tes Ziel für Cyberkriminelle.“

Der TÜV-Verband gibt sechs Sicherheitstipps, wie Beschäftigte die digitale Si­cher­heit im Homeoffice ver­bes­sern kön­nen. Ers­tens soll­te Be­ruf­li­ches und Pri­va­tes ge­trennt wer­den, wo­bei neben der aus­schließ­li­chen Nut­zung von Ge­rä­ten des Ar­beit­ge­bers für be­ruf­li­che Zwecke ein ei­ge­nes WLAN-Netz­werk für die Arbeit ein­ge­rich­tet wer­den kann. Zwei­tens soll­ten ver­däch­ti­ge E-Mails um­ge­hend ge­löscht wer­den. Drit­tens soll­ten E-Mails kri­tisch auf die Mög­lich­keit des Be­tru­ges, des Social Engineerings, hin ge­prüft wer­den. Vier­tens soll­ten so­wohl im Firmen­büro als auch im Homeoffice alle Software-Updates zü­gig durch­ge­führt wer­den, um Si­cher­heits­lü­cken zu schlie­ßen. Fünf­tens soll­ten in Online-Meetings, in de­nen sen­sib­le In­for­ma­tion ge­teilt wird, alle Teil­neh­mer iden­ti­fi­ziert sein. Und sechs­tens soll­ten so­wohl die Vor­ga­ben des Ar­beit­ge­bers und des IT-Supports be­ach­tet als auch Si­cher­heits­vor­fäl­le oh­ne Zö­gern ge­mel­det werden.“ 

Hinweis. Diese Ausführungen dienen lediglich der Orien­tie­rung und er­set­zen aus­drück­lich kei­ne (steuer-)recht­li­che Be­ra­tung.


Erstveröffentlichung

Print: Ro­sen­hei­mer blick, Inn­ta­ler blick, Mang­fall­ta­ler blick, Was­ser­bur­ger blick, 36. Jg., Nr. 8/2022, Sams­tag, 26. Fe­bru­ar 2022, S. 8, Ko­lum­ne „Kar­ri­ere“ (Kurz­fas­sung) [229/5/1/1]. Inn-Salz­ach blick, 13. Jg., Nr. 8/2022, Sams­tag, 26. Fe­bru­ar 2022, S. 1f., Ko­lum­ne „Leit­ar­ti­kel“ (Kurz­fas­sung) [198/3/1/1].
Online: ⭱ blick-punkt.com, Diens­tag, 8. Fe­bru­ar 2022 (Kurz­fas­sung); ⭱ E-Paper Ro­sen­hei­mer blick, ⭱ E-Paper Inn­ta­ler blick, ⭱ E-Paper Mang­fall­ta­ler blick, ⭱ E-Paper Was­ser­bur­ger blick; ⭱ E-Paper Inn-Salz­ach blick, Sams­tag, 26. Fe­bru­ar 2022. Stand: Neu­jahr, 1. Ja­nu­ar 2024.
Publikationsverzeichnis: ⭲ Index 2022.


 

Dr. Olaf Konstantin Krueger M.A.

Digitaljournalist – Digitalpolitiker

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