EuGH erteilt anlassloser Massenüberwachung Absage
Leutheusser-Schnarrenberger: „Sargnagel für den Zombie Vorratsdatenspeicherung“
Luxemburg / Berlin / München — Polizeibeamte und Innenpolitiker murren, Bürgerrechtler und Digitalpolitiker frohlocken: Das flächendeckende und anlasslose Speichern von Telekommunikationsverkehrsdaten bleibt laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unzulässig. Ausnahmen sind allerdings möglich: zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder zur Abwehr einer Bedrohung der nationalen Sicherheit. „Goodbye Vorratsdatenspeicherung“, freut sich die ehemalige Bundesministerin der Justiz und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Demgegenüber appelliert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann an den Bund: „Wir müssen alle Spielräume schnellstmöglich nutzen. Gerade die Speicherung von IP-Adressen muss entsprechend der jetzigen Vorgaben des EuGH ausgeschöpft werden.“
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