Rechtsrat von einer Künstlichen Intelligenz?
Jurist fühlt ChatGPT auf den Zahn

Mühldorf a.Inn — Der Hype um ChatGPT hat eine brei­te Dis­kus­sion über Künstliche Intelligenz, kurz: KI, an­ge­sto­ßen: Das US-ame­ri­ka­ni­sche Tool ist ein ge­ne­ri­sches Sprach­sys­tem, das ei­ne Viel­zahl von Auf­ga­ben aus­füh­ren kann, bei­spiels­wei­se Fra­gen be­ant­wor­ten, Texte ge­ne­rie­ren, Über­set­zun­gen vor­neh­men, Dia­lo­ge füh­ren und Emp­feh­lun­gen ge­ben. Laut einer re­prä­sen­ta­ti­ven Um­fra­ge der Bochumer For­schungs­ein­rich­tung Center for Advanced Internet Studies kennt in Deutsch­land je­der vier­te Internet­nut­zer den im No­vem­ber 2022 vor­ge­stell­ten Chatbot. Der Hype hat zu­dem die Kon­kur­renz auf­ge­schreckt: Alphabet pro­mo­tet sein ei­ge­nes Dia­log­sys­tem Bard und Meta Platforms strebt gar die tech­no­lo­gi­sche Füh­rungs­rol­le an. In­des­sen lässt der Bun­des­tag die mög­li­chen Aus­wir­kun­gen von ChatGPT auf Bil­dung und For­schung un­ter­su­chen. Und im Bil­dungs­be­reich, im Journalismus und in der Rechts­wis­sen­schaft wird in­ten­siv dis­ku­tiert, wie weit der Ein­satz sol­cher KI ge­hen kann und wie viel Ver­lass auf des­sen Ant­wor­ten ist. Rechts­an­walt Dr. Matthias Kraft ist skep­tisch und hat dem text­ba­sier­ten au­to­ma­ti­sier­ten Dia­log­sys­tem auf den Zahn gefühlt.

Wegweiser

Schwache KI – starke KI

„Künstliche Intelligenz“ – im Deutschen mit KI ab­ge­kürzt, im Eng­li­schen als AI für „Artificial Intelligence“ be­zeich­net – um­fasst eine Viel­zahl von Tech­no­lo­gien, ein­schließ­lich Maschinelles Lernen, Deep Learning, Computer Vision, na­tür­li­che Sprach­ver­ar­bei­tung und Robotik: Maschinen sol­len so pro­gram­miert wer­den, dass sie in der Lage sind, Auf­ga­ben zu er­le­di­gen, die nor­ma­ler­wei­se mensch­li­che Intelligenz er­for­dern wür­den. Da­zu ge­hö­ren Sprach­er­ken­nung, Bild­er­ken­nung, Ent­schei­dungs­fin­dung und Pro­blem­lö­sung. In­dem ein KI-System große Daten­sätze ana­ly­siert und Muster er­kennt, kann es zu­dem ler­nen und sich ver­bes­sern. Un­ter­schie­den wer­den zwei Arten: schwache und starke KI. Schwache KI ist auf eine spe­zi­fi­sche Auf­ga­be oder ein spe­ziel­les Pro­blem be­schränkt und kann nur in be­grenz­tem Um­fang lernen. Starke KI hin­ge­gen ist in der Lage, eine Fülle von Auf­ga­ben zu er­le­di­gen, un­ab­hän­gig zu ler­nen und sich zu ver­bes­sern. KI findet An­wen­dung in ei­ner Viel­zahl von Be­rei­chen, darunter dem Gesundheits-, Finanz-, Bildungs-, Energie- und Trans­port­we­sen, hier in Form spe­zia­li­sier­ter Experten­systeme. Da die Tech­no­lo­gie kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­ent­wi­ckelt wird und die zur Analyse ver­füg­ba­re Daten­menge ste­tig wächst, spielt KI eine immer wich­ti­ge­re Rolle.

Mit der kostenlosen Nutzung von ChatGPT, kurz: Generative Pre-trained Transformer, hat KI eine neue Sicht­bar­keit er­langt. Die KI-An­wen­dung stammt vom US-For­schungs­un­ter­neh­men OpenAI, wel­ches 2015 von einem Team von Un­ter­neh­mern und Tech­no­lo­gie-Exper­ten, darunter Elon Musk, ge­grün­det wur­de. Das Un­ter­neh­men hat sei­nen Haupt­sitz in San Francisco, Kalifornien, USA, und Nie­der­las­sun­gen auf der gan­zen Welt. Das Sprach­mo­dell ba­siert auf Maschinellem Lernen und Deep Learning und er­mög­licht es, na­tür­li­che Sprache zu ver­ste­hen und zu ge­ne­rie­ren. Es wurde durch das Training auf rie­si­gen Daten­sät­zen ent­wickelt und nutzt eine Ar­chi­tek­tur namens „Transformer“, um Muster und Zu­sam­men­hän­ge in der Sprache zu er­ken­nen. Es imitiert mensch­li­ches Ver­hal­ten und führt kom­ple­xe Auf­ga­ben aus, die üb­li­cher­wei­se mensch­liche In­tel­li­genz erfordern.

Wir stehen heute erst am Anfang einer Entwicklung, deren Dynamik und Ausmaß
wir noch gar nicht abschätzen können.
OStD Heinz-Peter Meidinger, Prä­si­dent des Deut­schen Leh­rer­ver­ban­des (DL), 20. April 2023 (dpa/12CFA0C)

Neben dem kostenlosen Zugang soll zu­nächst in den USA ein Abo-Ge­schäfts­mo­dell namens ChatGPT Plus fol­gen, das für 20 Dollar im Monat ver­läss­li­chen Zu­gang zur Software und schnel­le­re Er­geb­nis­se auch bei hoher Aus­las­tung ga­ran­tie­ren will. Oben­drein soll ChatGPT in Microsofts rund­er­neuer­te Such­ma­schi­ne Bing in­te­griert wer­den, um die Do­mi­nanz von Google bei der Web-Suche zu bre­chen. Dies soll auch auf den Smartphone-Be­triebs­sys­te­men Android und iOS funk­tio­nie­ren. Microsoft hat die Nut­zung indes ein­ge­schränkt, nach­dem der Chatbot Ant­wor­ten for­mu­lier­te, die als über­grif­fig und un­an­ge­mes­sen emp­fun­den wurden.

Der Hype um ChatGPT hat zudem die Konkurrenz aufgeschreckt. Alphabet Inc., Dach­ge­sell­schaft un­ter an­de­rem von Google LLC, hat nach lan­gem Zögern das ei­ge­ne Dialog­system Bard ver­öff­ent­licht, das aber eben­falls noch feh­ler­be­haf­tet ist. Meta Platforms, Inc., zu dem etwa Facebook, Instagram, WhatsApp und Messenger ge­hö­ren, strebt so­gar die tech­no­lo­gi­sche Füh­rungs­rol­le an. Auf Un­ter­neh­men und die öf­fent­li­che Ver­wal­tung zielt wie­de­rum ein Pro­dukt aus Heidelberg: Der vom baden-württembergischen Start-up Aleph Alpha ent­wi­ckel­te Chatbot Luminous be­sitzt zwar nur 70 Mil­liar­den Pa­ra­me­ter, schneidet aber ähn­lich gut ab wie ChatGPT. „Luminous ist in vie­len Um­ge­bun­gen ei­ne star­ke Al­ter­na­ti­ve und da­mit ein wich­ti­ger Schritt zur Tech­no­lo­gie­sou­ve­rä­ni­tät Europas“, meint Gründer und CEO Jonas Andrulis.

Leistungsfähigkeit von ChatGPT (GPT-3)

Die erste Version des Modells (GPT-1) wurde im Jahr 2018 ver­öf­fent­licht. Das im Jahr 2020 ver­öf­fent­lich­te GPT-3, die drit­te Iteration, ist das bis­her größte und leis­tungs­fä­hig­ste Modell der Reihe: „GPT-3 175B“ ver­fügt über 175 Mil­liar­den Pa­ra­me­ter und ist in der Lage, eine Viel­zahl von Auf­ga­ben aus­zu­führen, darun­ter Text­ge­ne­rie­rung, Über­set­zung und Dia­log­füh­rung. Der Chatbot kann so­wohl all­ge­mei­ne als auch spe­ziel­le Fra­gen be­ant­wor­ten, so­dann Texte ge­ne­rie­ren und von einer Sprache in eine andere über­set­zen, zu­dem Ge­sprä­che mit Nutzern führen und auf ihre Fragen und Kom­men­ta­re rea­gie­ren, über­dies Emp­feh­lun­gen für Pro­duk­te, Dienst­leis­tun­gen oder an­de­re In­hal­te ba­sie­rend auf Be­nut­zer­prä­fe­ren­zen und -ver­hal­ten ge­ben so­wie Ton und Stim­mung ei­nes Textes ana­ly­sie­ren und als po­si­tiv, ne­ga­tiv oder neu­tral be­stim­men. Dies führt so­wohl zu Be­geis­te­rung als auch zu Kon­tro­ver­sen darüber, wie es ver­wen­det wer­den sollte.

Der Einsatz von KI muss menschliche Entfaltung erweitern und darf sie nicht vermindern.
Bettina Stark-Watzinger, MdB (FDP), Bundesministerin für Bildung und Forschung im Kabinett Scholz I,
31. Ja­nu­ar 2023 (ARD-Morgenmagazin, dpa/11DF511)

Anfang Januar 2023 hat die Center for Advanced Internet Studies (CAIS) GmbH in ihrem „Mei­nungs­mo­ni­tor Künstliche Intelligenz (MeMo:KI)“ die Be­kannt­heit, Nut­zung und Be­wer­tung von ChatGPT in der deut­schen Be­völ­ke­rung un­ter­sucht. Da­nach ist der Chatbot be­reits ei­nem Vier­tel der 1.028 Be­frag­ten be­kannt, elf Pro­zent nutzen ChatGPT re­gel­mä­ßig oder haben ihn schon ein­mal aus­pro­biert. Zur in­ter­na­tio­na­len Kon­fe­renz über Künstliche Intelligenz am 23./24. Fe­bru­ar in München er­klär­te wie­de­rum die ⭲ Bayerische Staats­mi­nis­te­rin für Digitales, Judith Gerlach, MdL (CSU): „Neue Tech­no­lo­gien wie das KI-Pro­gramm ChatGPT zei­gen, dass wir Fort­schritt aktiv mit­ge­stal­ten müs­sen. Das Know-how für die Schlüs­sel­tech­no­lo­gie Künstliche Intelligenz brauchen wir hier in Bayern.“ KI solle nicht nur ver­stan­den, son­dern auch ⭲ ge­stal­tet wer­den. Der Aus­schuss für Bil­dung, For­schung und Tech­nik­fol­gen­ab­schät­zung des Deutschen Bun­des­ta­ges hat un­ter­des­sen eine Studie beim Institut für Technik­fol­gen-Ab­schät­zung und Sys­tem­ana­lyse (ITAS) in Auf­trag ge­ge­ben, um die Aus­wir­kun­gen von ChatGPT auf Bil­dung und For­schung zu un­ter­su­chen: Ent­wick­lungs­trends, An­wen­dungs­sze­na­rien und Kon­se­quen­zen für das Bil­dungs- und Wis­sen­schafts­sys­tem. Kon­kret hat sich die Bun­des­ver­ei­ni­gung der Deutschen Ar­beit­ge­ber­ver­bän­de (BDA) schon da­für aus­ge­spro­chen, der „erste Schub“ in der digitalen Aus­stat­tung von Schulen in der ⭲ Corona-Krise müsse fort­ge­setzt wer­den und da­bei KI zum Ein­satz kommen.

Patzer bei komplexen Aufgabenstellungen

Gerade im Bildungsbereich und im ⭲ Journalismus wird dis­ku­tiert, in­wie­weit KI-ge­ne­rier­te Texte hel­fen oder zum „Schum­meln“ ver­lei­ten. Da­nach ge­fragt, ant­wor­tet ChatGPT selbst, es sei „wich­tig zu be­ach­ten, dass die Ver­wen­dung von ChatGPT nicht zwangs­läu­fig als Schum­meln be­trach­tet wer­den muss, da es sich um ein Werk­zeug han­delt, das zur Un­ter­stüt­zung bei der Text­er­stel­lung ver­wen­det wer­den kann.“ Es sei Sache des Nut­zers, si­cher­zu­stel­len, dass der Text ethisch und moralisch ein­wand­frei ist und den An­for­de­run­gen der je­wei­li­gen Auf­gabe ent­spre­che. Im aka­de­mi­schen Kon­text wie­de­rum seien die Regeln und Richt­li­nien der je­wei­li­gen Bil­dungs­ein­rich­tung oder Or­ga­ni­sa­tion zu be­ach­ten, um si­cher­zu­stel­len, dass der Ge­brauch von ChatGPT ethisch und an­ge­mes­sen sei.

Ganz viele Berufe werden wegfallen, wenn es einfach nur darum geht, Zusammenfassungen zu schreiben, Wissen zu sammeln und zu verdichten.
Prof. Dr. Hinrich Schütze, Direktor des Centrums für Informations- und Sprachverarbeitung
an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), 4. April 2023 (dpa/12A2D33)

Der Bayerische Rundfunk (BR) ließ ChatGPT in Mathematik, Informatik, Deutsch, Ge­schich­te und Ethik zum Abitur an­tre­ten und die Ant­wor­ten von Lehr­kräf­ten baye­ri­scher Gym­na­sien kon­trol­lie­ren. Er­geb­nis: „ChatGPTs Abi-Leis­tun­gen schwan­ken von Fach zu Fach.“ Die KI hat­te vor al­lem bei kom­ple­xen Auf­ga­ben­stel­lun­gen mit vie­len Zwi­schen­schrit­ten Pro­ble­me. Da­ge­gen be­rich­tet das Fach­jour­nal „PLOS Digital Health“, dass ChatGPT un­ter be­stimm­ten Be­din­gun­gen bei den drei theo­re­ti­schen Tei­len des „United States Medical Licensing Exam (USMLE)“ mehr­fach die vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­punkt­zahl erreichte.

Daran anknüpfend stellt sich die Frage, inwieweit Text eines Chatbots „ent­larvt“ wer­den kann. OpenAI hat da­zu be­reits ei­nen so­ge­nann­ten „Klas­si­fi­zie­rer“ trai­niert, der zwi­schen Texten un­ter­schei­den kön­nen soll, die vom Menschen oder von KI ver­schie­de­ner An­bie­ter ge­schrie­ben wur­den. Al­ler­dings ist der Klas­si­fi­zie­rer laut OpenAI nicht voll­stän­dig zu­ver­läs­sig: In den Eva­lu­ie­run­gen eng­li­scher Texte iden­ti­fi­zier­te er nur 26 Pro­zent der KI-ge­ne­rier­ten Texte kor­rekt als „wahr­schein­lich von KI ge­schrie­ben“, stufte hin­ge­gen neun Pro­zent der mensch­lich ver­fass­ten Texte fälsch­li­cher­wei­se als von einer KI ge­schrie­ben ein.

Extrapolating our estimates globally suggests that generative AI could expose the equivalent of 300mn full-time jobs to automation.
Joseph Briggs and Devesh Kodnani, The Potentially Large Effects of Artificial Intelligence on Economic Growth, Goldman Sachs Economics Research (March 26, 2023), p. 1, https://www.key4biz.it/wp-content/uploads/2023/03/Global-Economics-Analyst_-The-Potentially-Large-Effects-of-Artificial-Intelligence-on-Economic-Growth-Briggs_Kodnani.pdf. Retrieved: 1 April 2023.

Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL (FW), setzt den­noch zur Ver­hin­de­rung von Täu­schungs­ver­su­chen an Schu­len auf den Ein­satz von Com­pu­ter­pro­gram­men. Das Pro­blem sei nicht neu, die Lehr­kräf­te näh­men je­doch „ei­ne Schlüs­sel­rol­le“ ein. Da­bei werde sich die Auf­ga­ben­kul­tur in Zu­kunft stär­ker aus­dif­fe­ren­zie­ren. So wür­den mehr Auf­ga­ben­for­ma­te ent­wi­ckelt, „die die ei­ge­ne, krea­ti­ve Leis­tung der Schü­ler­in­nen und Schüler und deren re­flek­tier­ten Um­gang mit In­hal­ten in den Mit­tel­punkt stel­len und den Lern- be­zie­hungs­wei­se Lö­sungs­pro­zess trans­pa­rent ma­chen“, sagt Piazolo.

KI und juristische Berufe

Die „Legal Tribune Online (LTO)“, eine deutsch­spra­chi­ge Online-Zeit­schrift, die sich auf ju­ris­ti­sche The­men spe­zia­li­siert hat, be­fasst sich eben­falls mit den Aus­wir­kun­gen von ChatGPT auf ju­ris­ti­sche Be­ru­fe. Ak­tu­el­ler Tenor: Funk­tio­nie­ren­de Digitalisierung könnte lang­wei­li­ge Ar­bei­ten er­le­di­gen, An­wäl­te aber nicht ersetzen.

Natürlich brauchen wir Regulierung, wir brauchen Absicherungen.
Aber wir sollten uns nie vor diesen Technologien fürchten.
The Right Honourable Michelle Emma May Elizabeth Donelan, PC (Conservative Party),
Ministerin für Digitales, Kultur, Medien und Sport im Kabinett Sunak I, 5. März 2023 (dpa/1249920)

Dr. Matthias Kraft, Rechtsanwalt und Mediator in Mühldorf a.Inn, be­rät haupt­säch­lich ju­ris­ti­sche Fach­ver­la­ge und Kol­le­gen im Be­reich Recht und Digitalisierung. Seit 30 Jah­ren be­schäf­tigt er sich mit dem Thema KI und Recht. Dem Chatbot hat er auf den Zahn gefühlt. Da­bei er­leb­te er sel­ten, dass ChatGPT etwas nicht ver­stand – ganz an­ders als bei­spiels­wei­se Amazons Alexa. Die Ant­wor­ten seien über­wie­gend „kor­rekt, flüs­sig und sprach­ge­wandt for­mu­liert“. Meist wie­der­hole ChatGPT zu­nächst die Frage mit ei­ge­nen Wor­ten. Dann folge eine Ant­wort. Bei kri­ti­schen Fra­gen ver­weise die KI noch auf den Rat von Ex­per­ten. Da­durch wir­ke der Chatbot zwar sehr kom­pe­tent und ver­trauens­wür­dig, sei je­doch „nicht immer verlässlich“.

Kraft zufolge funktioniert eine KI gut bei Themen, die schon oft und mög­lichst ähn­lich be­han­delt wur­den. Schwie­ri­ger wer­de es, wenn die In­for­ma­tio­nen mehr­deu­tig sind oder keine zur Frage vor­han­den seien. Bei ju­ris­ti­schen Sach­ver­hal­ten gibt es laut Kraft oft un­ter­schied­li­che An­sich­ten. Das liege auch daran, dass es im­mer auf die Details eines Falls an­kom­me. Viele wich­ti­ge ju­ris­ti­sche In­for­ma­tio­nen seien für ChatGPT zu­dem nicht zu­gäng­lich, da sie hin­ter Be­zahl­schran­ken steck­ten. Das ju­ris­ti­sche Wis­sen sei also un­voll­stän­dig. Kraft be­grün­det dies an­hand von zwei Bei­spie­len zu ein­fa­chen Le­bens­si­tua­tio­nen.

ChatGPT im juristischen Praxistest

Frage 1 von Kraft. Muss ein Kind beim Schwarz­fah­ren in Deutschland Strafe zahlen?

Antwort von ChatGPT. „Ja, in Deutschland müssen Kinder genau wie Er­wach­se­ne bei Schwarz­fahren eine Strafe zahlen.“

Bewertung des Juristen. Klingt plau­si­bel, ist aber so nicht richtig. Wenn es um wirk­li­che Strafe geht, also nach dem Straf­ge­setz­buch (StGB), hängt das von vielen Fak­to­ren ab. Wich­tig ist et­wa das Alter oder ob es ab­sicht­lich ge­sche­hen ist. Beim ers­ten Mal ist eine Strafe je­den­falls eher un­üb­lich. Wenn es aber um ein er­höh­tes Be­för­de­rungs­ent­gelt von 60 Euro geht, gibt es ganz un­ter­schied­li­che Rechts­mei­nun­gen: Kinder sind je nach Alter nicht oder nicht voll ge­schäfts­fä­hig. Für ein Be­för­de­rungs­ent­gelt müsste aber ein wirk­sa­mer Ver­trag ge­schlos­sen wer­den. Des­halb lässt sich eine Zah­lung dieser „Strafe“ auch ver­hin­dern, wenn die Eltern richtig argumentieren.

Frage 2 von Kraft. Wenn ich in Deutschland eine Geldbörse finde und be­hal­te, ist das strafbar?

Antwort von ChatGPT. „Ja, das ist strafbar. Es han­delt sich da­bei um Dieb­stahl, wenn Sie die Geld­bör­se ohne recht­mä­ßi­ges Ei­gen­tum oder oh­ne Er­laub­nis des Ei­gen­tü­mers behalten.“

Bewertung des Juristen. Richtig ist, dass es straf­bar ist, wenn man eine ge­fun­de­ne Geld­börse ein­fach be­hält. Das ist al­ler­dings kein Dieb­stahl, son­dern ei­ne Un­ter­schla­gung. Man spricht von Fund­un­ter­schla­gung. Ein Dieb­stahl liegt nur dann vor, wenn man eine Sache je­man­dem weg­ge­nom­men hat. Es würde hier zu weit ge­hen, alles im Detail zu er­läu­tern, aber es ist er­staun­lich, dass man sich über dieses Thema mit der KI durch­aus un­ter­hal­ten kann. Sie er­klärt ei­nem die Un­ter­schie­de und ent­schul­digt sich letzt­lich für den Fehler.

Fazit des Fachmanns

Kraft mahnt zur Vorsicht bei generischen Sprachmodellen. Die KI von ChatGPT sei zwar selbst­si­cher, wir­ke ge­ra­de we­gen des guten Sprach­ver­ständ­nis­ses und der ge­konn­ten For­mu­lie­run­gen sehr über­zeu­gend. Sie lie­fe­re oft die Er­geb­nis­se, die all­ge­mein für rich­tig und plau­si­bel ge­hal­ten wer­den. Des­halb sei man ge­neigt, ihr vie­les zu glau­ben. Den­noch soll­te man vor­sich­tig sein: „Teils kann eine fal­sche Ant­wort teuer wer­den, teils ist die Ant­wort rich­tig, aber die Be­grün­dung falsch.“ Es gebe so­gar Bei­spie­le, in de­nen die KI ei­ge­ne Gesetze erfindet.

Der Einsatz von KI muss menschliche Entfaltung erweitern und darf sie nicht vermindern.
Prof. Dr. med. Alena Michaela Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates,
Direktorin des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin,
Professorin für Ethik der Medizin und Gesundheitstechnologien an der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität München, 20. März 2023 (dpa/1277A8A)

Der Jurist betont, man müsse die Grenzen von ChatGPT kennen: „Die KI ist nicht bes­ser als das Wissen, das sie kon­su­miert hat – und sie orien­tiert sich an der Mehr­heits­mei­nung. Das ist nicht immer die rich­ti­ge.“ Sel­ten ver­ra­te die KI, wenn sie sich auf dün­nem Eis be­we­ge. Oft könne sie ihre Ant­wort auch nicht rich­tig er­klä­ren. Werde die­sel­be Frage zwei­mal ge­stellt, er­hal­te man auch mal un­ter­schied­li­che Ant­wor­ten. Und: Die ak­tu­el­le Fas­sung von ChatGPT ist auf dem Wis­sens­stand von 2021. Wer also hof­fe, wie etwa bei Alexa das Wetter von morgen oder die Fuß­ball­er­geb­nis­se von ges­tern zu er­fah­ren, werde ent­täuscht. Kraft: „Und wenn‘s wich­tig ist, sollte man so­wie­so fach­li­chen Rat einholen.“ 


Erstveröffentlichung

Print: Ro­sen­hei­mer blick, Inn­ta­ler blick, Mang­fall­ta­ler blick, Was­ser­bur­ger blick, 37. Jg., Nr. 9/2023, Sams­tag, 4. März 2023, S. 1f., Ko­lum­ne „Leit­ar­ti­kel“ (Kurz­fas­sung) [9+200/3/1/2]. Inn-Salz­ach blick, 14. Jg., Nr. 9/2023, Sams­tag, 4. März 2023, S. 1f., Ko­lum­ne „Leit­ar­ti­kel“ (Kurz­fas­sung) [9+200/3/1/2].
Online: ⭱ blick-punkt.com, Mitt­woch, 1. März 2023; ⭱ E-Paper Ro­sen­hei­mer blick, ⭱ E-Paper Inn­ta­ler blick, ⭱ E-Paper Mang­fall­ta­ler blick, ⭱ E-Paper Was­ser­bur­ger blick; ⭱ E-Paper Inn-Salz­ach blick, Sams­tag, 4. März 2023. Stand: Neu­jahr, 1. Ja­nu­ar 2024.
Publikationsverzeichnis: ⭲ Index 2023.
 

Dr. Olaf Konstantin Krueger M.A.

Digitaljournalist – Digitalpolitiker

1 thoughts on “Rechtsrat von einer Künstlichen Intelligenz?
Jurist fühlt ChatGPT auf den Zahn

  • Donnerstag, 16. November 2023 um 01:55 Uhr
    Permalink

    Je souhaitais vous remercier pour ce contenu stimulant que vous avez généreusement partagé. Vos articles sur les IA CRM ont éveillé mon intérêt quant à l’utilisation de l’intelligence artificielle dans la gestion de la relation client, notamment dans le domaine de la facturation. Ces outils permettent d’automatiser les processus de facturation, de suivre les paiements et de renforcer la satisfaction des clients.

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