Proteste gegen EU-Urheberrechtsrichtlinie bleiben wirkungslos
Droht Denkzettel für Copyright-Reform?
Straßburg / München — Die Debatte verlief breit und quer durch die Parteien, zuletzt fuhren Befürworter wie Kritiker der EU-Urheberrechtsrichtlinie noch schweres Geschütz auf: Die Gegensätze lauteten „Eigentumsschutz“ versus „Filternet“, „Lizenzierung“ gegen „Save the Internet“ und „Upload-Filter“ kontra „Zensur“. Die Verfechter der Rechte von Kreativen in der digitalen Informationsgesellschaft wussten rund 260 Verlage, Zeitungen, Nachrichtenagenturen, Rundfunk- und TV-Anbieter, Produktionsfirmen und Medienschaffende hinter sich – die Kritiker der Reform wurden wiederum von Netzaktivisten, Bürgerrechtlern, Digitalpolitikern, dem weltgrößten Online-Lexikon Wikipedia sowie von hunderttausenden Demonstranten europaweit unterstützt: Allein in München demonstrierten am 23. März laut Polizei rund 40.000 Menschen. Die Online-Petition „Stoppt die Zensurmaschine – Rettet das Internet!“ erhielt über 5,15 Millionen Unterschriften und ist damit die bislang größte Petition Europas und die größte Change.org-Kampagne der Welt. Dennoch stimmte das Europäische Parlament nach hitziger Debatte ohne Änderungen für die umstrittene Copyright-Reform. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Einigung noch bestätigen, möglicherweise am 15. April. Doch die unterlegenen Kritiker fassen schon einen anderen Termin ins Auge: die Neuwahl des EU-Parlaments am 26. Mai.
Die ⭱ „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ ist beschlossen – nach monatelangen Beratungen im EU-Parlament, im Ministerrat und schließlich im sogenannten „Trilog“, dem Vermittlungsverfahren zwischen EU-Rat, EU-Parlament und EU-Kommission. Dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen stimmten am 26. März 348 Abgeordnete zu, 274 waren dagegen, 36 enthielten sich. Die Richtlinie tritt in Kraft, sobald auch der Ministerrat der Kompromissfassung zugestimmt hat.
Hauptkonfliktpunkte waren die Neuregelungen für Online-Plattformen (vormals Artikel 13, nun 17) und das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage (vormals Artikel 11, nun 15). Die Heftigkeit des Streits darüber erreichte ein bislang nicht gekanntes Ausmaß.
Urheberrechtsverstöße im Internet
Ausgangspunkt für die Reform und Harmonisierung sind aus Sicht der Befürworter neue Möglichkeiten des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Inhalten, neue grenzübergreifende Nutzungsformen, neue Akteure und Geschäftsmodelle im digitalen Umfeld, aber auch zahlreiche Urheberrechtsverstöße im Internet: Auf immer mehr Plattformen würden urheberrechtlich geschützte Werke ohne Einwilligung der Rechteinhaber hochgeladen, was zulasten der Kultur- und Kreativwirtschaft gehe. Dem entgegenwirken könne nur ein europaweiter gesetzlicher Anspruch auf faire und angemessene Vergütung für die Verwertung der Werke und sonstigen Schutzgegenstände.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum,
die Prinzipien des Rechtsstaats gelten auch im Netz.
Axel Voss, MdEP (CDU), 26. März 2019
Bislang musste jeder Nutzer, der ohne Einverständnis des Rechteinhabers dessen Werk hochlud, einzeln identifiziert und verklagt werden. Mit der Reform haften die Diensteanbieter selbst für die Urheberrechtsverletzung, wenn sie mit Werbeeinnahmen oder Daten Kasse machen. Wird von den kommerziellen Plattformen weder eine Lizenz erworben noch sichergestellt, dass keine urheberrechtlich geschützten Inhalte hochgeladen werden, kann der Rechteinhaber sie verklagen, anstatt gegen einzelne Nutzer vorzugehen. Ausgenommen sind nicht-kommerzielle Plattformen, Wissensplattformen wie Wikipedia, Open Source-Plattformen und jene, bei denen nur die Rechteinhaber selbst hochladen, sowie Plattformen wie Dropbox, eBay und Dating-Portale. Start-ups und kleine Unternehmen sollen von einer Haftungserleichterung profitieren, die sie verpflichtet, eine Autorisierung zu erlangen und bereits publizierte Werke auf Mitteilung des Rechteinhabers hin zu entfernen.
Die adressierten Plattformen müssen entsprechend größtmögliche Anstrengungen nach industrieüblichen Standards unternehmen, um nicht autorisierte Werke ausfindig zu machen. Dies kann mittels Upload-Filter erfolgen, welche die Inhalte bereits beim Hochladen auf Urheberrechtsverstöße hin prüfen und gegebenenfalls blockieren. Die verlangten Anstrengungen sollen im Verhältnis zur Plattformgröße, Besucherzahl und Menge der Werke stehen. Kein Urheberrechtsverstoß liegt hingegen vor, wenn das geschützte Werk im Rahmen eines Reviews, Zitats, einer Kritik oder Parodie hochgeladen wird. Mit „Content ID“ sei auf YouTube bereits ein darauf ausgelegter Filter im Einsatz.
Die Reform vereinheitlicht zudem EU-weit die Nutzung von Memes – kleine Fotos oder Videos mit neuem Kontext, die online kursieren und Teil der Internet-Popkultur sind – und Presseverleger können von Plattformen/Suchmaschinen eine Vergütung verlangen, wenn diese ihre Presseerzeugnisse über die Verlinkung hinaus nutzen. Dieses Leistungsschutzrecht für Presseverlage erfordert, dass Lizenzverträge mit den Urhebern geschlossen werden, wenn zusätzlich zum Link eine Vorschau des Presseartikels angezeigt werden soll. Privatpersonen sind davon nicht betroffen, sie können jederzeit für die privatrechtliche Nutzung Presseveröffentlichungen teilen. Die Meinungsfreiheit bleibe ebenfalls unangetastet, denn sie schütze ohnehin keine Urheberrechtsverstöße. Mit Musik untermalte Videos, etwa von Hochzeitsfeiern, Geburtstagen oder anderen Feierlichkeiten, dürfen nur dann hochgeladen werden, wenn der Rechteinhaber des musikalischen Werkes eine Verwertung gestattet hat, was im Analogen der Einverständniserteilung über die Verwertungsgesellschaft „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)“ für öffentliche Veranstaltungen entspricht.
Es wird höchste Zeit, dass die Werke von Kreativen auch im Internet geschützt sind.
Nur so können wir die Existenz von Künstlerinnen und Künstlern
auch im digitalen Zeitalter gewährleisten.
Angelika Niebler, MdEP (CSU), Vorsitzende der CSU-Europagruppe, 26. März 2019
Für Prof. Monika Grütters (CDU), Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, sorgt die Reform „für einen besseren digitalen Zugang zur Kultur und dafür, dass professionelles kreatives Schaffen auch bezahlt wird“. Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie e. V. (BVMI) hält die Verabschiedung für einen großen Schritt zu einer europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft und Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, bezeichnet sie als „bahnbrechend“. Nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger e. V. (BDZV) und des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. (VDZ) bildet das solcherweise reformierte Urheberrecht eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft des freien und unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära.
Upload-Filter und Leistungsschutzrecht
Die Kritiker der EU-Urheberrechtsrichtlinie halten das Urheberrecht zwar ebenfalls für dringend reformbedürftig, bezweifeln jedoch die in Aussicht gestellte Verbesserung für die Urheber. Dabei konzentrieren sich ihre Einwände auf die Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht.
Ihnen zufolge seien algorithmenbasierte Upload-Filter weder in der Lage, den Kontext der Inhalte einzuschätzen und legale Inhalte wie beispielsweise Parodien zu erkennen, noch zwischen Urheberrechtsverletzungen und schöpferischen Adaptionen oder Terrorpropaganda und Terrorismus-Berichterstattung zu unterscheiden. Solcherweise fehleranfällig, lege die automatisierte Inhaltsprüfung den technischen Grundstein für eine mögliche Zensur- und Kontrollinfrastruktur, eventuell sogar für die Unterdrückung missliebiger Information und politischer Meinungen. Da kleine Plattformen das Upload Monitoring kaum leisten könnten, seien sie gezwungen, externe Dienstleister mit der Filterung inkriminierter Inhalte zu betrauen, wodurch deren Marktmacht gestärkt werde.
Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Snippets, kurzen Textauszügen, künftig Geld an die Verlage zahlen. Zum einen berge dies Nachteile für kleine Verlage, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten, wie das in Deutschland seit 2013 geltende Leistungsschutzrecht zeige, das zu keinen nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führte. Zum anderen würden so deutlich weniger Verweise auf Presseartikel gesetzt, was in der Folge abermals die Marktmacht großer Internetkonzerne und Verlage stärke. Die Urheber aber blieben auf der Strecke.
Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. bemängelt, dass sämtliche Kritikpunkte ignoriert worden seien und erwartet jetzt eine Marktverdichtung und „Überfilterung“ des Internets. Im Gleichklang dazu warnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, vor einem „Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft“. Dies könnte zu erheblichen datenschutzrechtlichen Problemen führen. Die EU-Abgeordnete Nadja Hirsch (FDP) wirft zudem der Bundesregierung vor, die Interessen der Start-ups verkauft zu haben: „Die großen Konzerne wie Google, Facebook und YouTube werden sich technische Regelungen einfallen lassen und leisten können. Für kleine Internetunternehmen wird das viel schwieriger“, moniert Hirsch. Dorothee Bär (CSU), Staatsministerin für Digitalisierung bei der Bundeskanzlerin, ist der Auffassung, dass die Regelungen nicht „zu Rechtssicherheit und Klarheit führen, sondern zu einer maximalen Verwirrung“. Prof. Dr. Ansgar Ohly, LL.M. (Cambridge), von der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU München), bezweifelt überdies mit Verweis auf Erfahrungen mit dem weltweit größten Musikstreaming-Dienst Spotify, dass die Rechteinhaber wirklich nutznießen werden.
Wir müssen von der digitalen Vernetzung als einer mathematischen Naturgewalt sprechen. Sie entsteht durch die beliebig oft verlustfrei reproduzierbare Digitalkopie und durch den dezentralen Informationsfluss im Netz, der sich exponentiell verbreiten kann. Das soll explizit nicht bedeuten, dass alles egal ist, im Gegenteil. Es soll explizit bedeuten, dass wir Gesetze, Regulierungen, Richtlinien unbedingt brauchen, aber sie müssen für diese mathematische Naturgewalt wirksam sein und nicht für eine nostalgische Wunschrealität.
Sascha Lobo, 27. März 2019
Bereits im Juni 2018 hatten Jimmy Wales, Mitbegründer von Wikipedia, und Tim Berners-Lee, Erfinder der HyperText Markup Language (HTML) sowie Begründer des World Wide Web, vor einer „unmittelbaren Gefahr für die Zukunft des globalen Netzwerks“ gesprochen: Die aus der EU-Urheberrechtsrichtlinie erwachsenen Upload-Filter könnten aus dem offenen Internet „ein Werkzeug für die automatisierte Überwachung und Kontrolle der Nutzer machen“. Dieser Sichtweise entsprechend hat die EU für Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder ihren Status als Vorreiterin der Meinungsfreiheit mit der Verabschiedung der Copyright-Reform verloren: „Wer im eigenen Land jeden Inhalt vor dem Hochladen ins Internet prüfen und im Zweifelsfall blockieren lässt, der macht sich im weltweiten Kampf für die Freiheit der Meinung und auch der Kunst unglaubwürdig“, meint Rohleder und fügt an: „Die in scharfem Ton geführten Diskussionen rund um Upload-Filter haben eine gesellschaftliche Spaltung zwischen vornehmlich jüngeren und internetaffinen Menschen und großen Teilen des politischen Establishments offenbart.“ So erklärt Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, mit der Verabschiedung wurde „ein Stück unserer digitalen Meinungsfreiheit zum Profit der Contentindustrie verkauft. Diese Abstimmung zeigt: Vom Lobbyismus und dem Einfluss des Geldes auf die Politik geht heute die größte Gefahr für unsere Demokratie aus.“
Emotional aufgeladene Kontroverse
Die Kontroverse hat die Positionen der Kontrahenten verhärtet. „Noch nie hat es einen derart breiten Protest gegen eine EU-Richtlinie gegeben“, konstatiert etwa die EU-Abgeordnete Julia Reda (PIRATEN). Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes e. V. – Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten, Prof. Dr. Frank Überall, qualifiziert die in Teilen überhitzte Auseinandersetzung gar als „völlig überzogen“. So hatte beispielsweise der EU-Abgeordnete Elmar Brok (CDU) eine „massive und von Algorithmen gesteuerte Kampagne der großen Internetkonzerne“ beklagt, was manche auf den Großdemonstrationen gegen die Copyright-Reform bewog, klarzustellen, sie seien eben keine „Bots“. Empörung löste vor allem der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament, Daniel Caspary, mit dem Verdacht aus, US-Internetkonzerne wollten die Reform mit „gekauften Demonstranten“ verhindern. Dagegen twitterte CDU-Digitalexperte Thomas Jarzombek umgehend: „Ich finde für diesen Irrsinn keine Worte mehr. Egal welcher Meinung man ist, man muss immer Respekt vor der Meinung Andersdenkender haben.“
Der EU-Abgeordnete Axel Voss (CDU), der die Reform für das EU-Parlament mit den EU-Mitgliedsstaaten ausgehandelt hat, spricht derweil von einer enormen Verrohung der politischen Kultur: „An die Stelle der sachlichen Debatte über das Urheberrecht ist der Versuch getreten, mich im Schutze der Anonymität als Person anzugreifen, zu diskreditieren und mit Gewaltdrohungen politisch einzuschüchtern.“ Nach seinen Angaben erhielt er seit Sommer 2018 immer wieder Morddrohungen gegen sich und seine Familie. Voss macht sich zudem Sorgen, wie er unter diesen Umständen den Wahlkampf für die Europawahl bestreiten kann, besteht aber darauf: „Das Internet wird nicht kaputtgemacht.“ Inhaltlich hält dem der Autor und Strategieberater Sascha Lobo entgegen, Voss betreibe „präfaktische Politik“, welche versuche, „eine nostalgische Wunschrealität zu erzwingen“. Für Lobo ist diese Copyright-Reform „der Versuch, die Regeln des analogen 20. Jahrhunderts dem digitalen 21. Jahrhundert überzustülpen, das muss zwingend scheitern“. Seine Warnung: „Der Preis für diesen Unfug ist ein bestürzender Vertrauensverlust einer digital geprägten Generation in die Wirksamkeit ihres Engagements, in demokratische Politik und in die EU.“
Die Zivilgesellschaft hat schlicht nicht die Mittel für das klassische Lobbying.
Ihr bleibt nur, Öffentlichkeit zu schaffen. Und das ist immer schwierig,
wenn es bis zur entscheidenden Abstimmung noch Monate dauert.
Julia Reda, MdEP (PIRATEN), 22. März 2019
Der Streit um die EU-Urheberrechtsrichtlinie dürfte nachhallen: Die EU-Mitgliedsstaaten müssen dem Kompromiss noch einmal zustimmen. Tritt dies ein, haben sie zwei Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen. Der EU-Abgeordnete Tiemo Wölken (SPD) appelliert denn auch an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley, SPD-Spitzenkandidatin zur Europawahl, ihre Zustimmung zur Copyright-Reform zu überdenken. Fakt: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD werden Upload-Filter zwar als „unverhältnismäßig“ abgelehnt, doch die Bundesregierung wird die Neuregelung absegnen, hat Regierungssprecher Steffen Seibert schon klargestellt.
Manche Kritiker wollen deshalb Konsequenzen per Wahlabgabe ziehen. Auf Twitter kursieren entsprechende Statements unter den Hashtags #EUelections2019, #Urheberrecht, #Artikel11, #Artikel13, #NieMehrCDU, #NieMehrCSU oder #NieMehrSPD. Selbst der amerikanische Whistleblower Edward Snowden mahnt auf Twitter in Deutsch: „Vergiss nie, was sie hier gemacht haben. Da die CDU/CSU gestimmt hat für nie mehr Internetfreiheit, muss das Internet für nie mehr CDU/CSU stimmen.“ Damit droht die Direktwahl zum EU-Parlament für einige zum Denkzettel für das politische Establishment zu werden. ✻
Erstveröffentlichung
Print: Rosenheimer blick, Inntaler blick, Mangfalltaler blick, Wasserburger blick, 32. Jg., Nr. 13/2019, Samstag, 30. März 2019, S. 1/14, Kolumne „Leitartikel“ (Kurzfassung) [209/5/1/10]; Inn-Salzach blick, 10. Jg., Nr. 13/2019, Samstag, 30. März 2019, S. 2/3, Kolumne „Wirtschaft“ (Kurzfassung) [272/6/1/3].
Online: ⭱ blick-punkt.com, Dienstag, 26. März 2019; ⭱ E-Paper Rosenheimer blick, ⭱ E-Paper Inntaler blick, ⭱ E-Paper Mangfalltaler blick, ⭱ E-Paper Wasserburger blick, ⭱ E-Paper Inn-Salzach blick, Samstag, 30. März 2019. Stand: Neujahr, 1. Januar 2024.
Nachtrag
Straßburg / Berlin — Die Bundesregierung hat mitten im ⭲ „harten Lockdown“ am 3. Februar 2021 einen Entwurf zum „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“ (UrhDaG) beschlossen, um die umstrittene EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht zu übertragen.
Im Sinne der EU verlagert das UrhDaG die Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf die Upload-Plattformen. Laut Bundesregierung werden die Plattformen nicht umhin kommen, wie in Artikel 17 (ehemals Artikel 13) vorgegeben alle hochgeladenen Inhalte maschinell zu analysieren und algorithmisch zu entscheiden, ob die Inhalte vor oder während der Veröffentlichung gesperrt werden. Nutzern wie Rechteinhabern stehen zwar Beschwerdewege offen, letztere haben jedoch ein Vetorecht via „Red Button“, wodurch Inhalte auch gegen die Filterung und vor einer manuellen Prüfung sofort gesperrt werden. okk ‡