Gebührenverordnung der Bundespolizei in der Kritik
Lau: „Notfalls gegen Bescheid klagen“
Berlin — Das sind Preise: Die „mündliche Platzverweisung in Verbindung mit Identitätsfindung“ kostet 44,65 Euro, die „Anordnung des Gewahrsams“ 74,15 Euro, der „Vollzug des Gewahrsams in der stationären Gewahrsamseinrichtung“ 6,51 Euro je angefangene Viertelstunde. Unbemerkt von Öffentlichkeit und Medien hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Anfang Oktober 2019 eine Gebührenverordnung für die Bundespolizei eingeführt, die für „individuell zurechenbare öffentliche Leistungen“ Gebühren und Auslagen erhebt. Deren Höhe richtet sich nach dem „Gebühren- und Auslagenverzeichnis“, das auch „Tatbestände“ für ihre Befreiung sowie Kosten für ihre Festsetzung regelt. Nordrhein-Westfalen verschickt dieser Tage die ersten Zahlungsaufforderungen. Bürgerrechtler befürchten indes eine Einschränkung von Grundrechten durch die Hintertür.
Wegweiser
- Polizeimeldungen aus der Region
- Gebühren – Auslagen – Zeitgebühr
- Gebühr dient der „Verhaltensbeeinflussung“
- Gefahr für die Versammlungsfreiheit?
Polizeimeldungen aus der Region
Polizeimeldungen im südlichen Oberbayern werfen ein Schlaglicht auf die Arbeit der Ordnungskräfte. Einige Beispiele aus dem Landkreis Altötting: Burghausen, Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Burgkirchen an der Alz, Drogenfahrt. Garching an der Alz, Verkehrsunfallflucht. Newsflash aus dem Landkreis Mühldorf a.Inn: Waldkraiburg, Sicherstellung von einem Kilogramm Heroin und Inhaftierung von drei Personen. Kreisstadt Mühldorf a.Inn, ⭲ Betrugsmasche „Microsoft-Mitarbeiter“ sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr. Rechtmehring, Beschädigung einer Hausfassade. Tickermeldungen aus dem Landkreis Rosenheim: Wasserburg a.Inn, Einbruch in Jugendtreff. Bad Aibling, Trickbetrugsmasche „per Nachnahme“. Pang, Einbrüche in Wohnhäuser. Kreisfreie Stadt Rosenheim, Legendenbetrug „Falsche Polizeibeamte“, Randalierer in Hotel sowie Attacke von „Nachtschwärmern“ auf Polizisten. Nachrichten aus dem Landkreis Berchtesgadener Land: Anger, Beschlagnahmung von 4,7 Kilogramm Marihuana. Teisendorf, Brand in Möbelausstellung.
Hinzu kommen Meldungen der Bundespolizei, die dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterstellt ist. Zu deren Aufgaben und Befugnissen zählen: Grenzschutz, Bahnpolizei, Luftsicherheit, Sicherheitsmaßnahmen an Bord von Luftfahrzeugen, Schutz von Bundesorganen, Aufgaben auf See, Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall, Verwendung im Ausland, Verwendung zur Unterstützung anderer Bundesbehörden, Verwendung zur Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik, Verwendung zur Unterstützung eines Landes, Verfolgung von Straftaten sowie Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Berichte aus der Grenzregion Rosenheim und Berchtesgadener Land dokumentieren den hiesigen Schwerpunkt der Bundespolizei in der Kriminalitätsbekämpfung: Bruckmühl, Ermittlungen wegen Sachbeschädigung/Graffitis. Kiefersfelden, Festnahme eines albanischen Staatsangehörigen, der wegen Urkundenfälschung von der Landshuter Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl gesucht wird. Prien, Entwaffnung eines Jugendlichen, der eine Softairpistole bei sich trägt. Kreisfreie Stadt Rosenheim: Festnahme eines aggressiven aserbaidschanischen Staatsangehörigen, Festnahme eines somalischen Staatsangehörigen wegen unerlaubten Aufenthalts, Diebstahls und Betrugs sowie Anzeige eines italienischen Staatsangehörigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Schneizlreuth, Festnahme eines nigerianischen Staatsangehörigen wegen Computerbetrugs.
Gebühren – Auslagen – Zeitgebühr
Für ihre Einsätze kann die Bundespolizei seit Oktober 2019 Gebühren erheben. Gesetzliche Grundlage zum Versenden von Zahlungsaufforderungen ist die sogenannte „Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (⭱ Besondere Gebührenordnung BMI – BMIBGebV)“. Deren „Gebühren- und Auslagenverzeichnis“ konkretisiert „gebührenfähige Leistungen“. Diese werden aufgrund von elf Vorschriften erbracht. Zu den Vorschriften gehören neben anderen das Bundespolizeigesetz und das Waffengesetz.
Alleine das ⭱ Bundespolizeigesetz nennt 13 „Gebühren- und Auslagentatbestände“. Sie beginnen bei der Abwehr von Gefahren – etwa Polizeieinsätze, Rettung und Bergung von Tieren sowie Erteilung einer Meldeauflage. Darauf folgen die Erhebung von Telekommunikationsdaten, die Identitätsfindung, die zwangsweise Durchsetzung einer Vorladung, die Platzverweisung sowie die Gewahrsamnahme. Sie enden mit der Sicherstellung von Tieren und Sachen, der amtlichen Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge, der Verwertung oder Vernichtung sichergestellter Sachen sowie Grenzschutzaufgaben. Einige gebührenfähige Leistungen werden nach Pauschalen in Euro bemessen, andere nach Zeitaufwand – etwa die Suche oder Rettung einer Person. Diese Zeitgebühr wird entweder ermittelt nach den Stundensätzen für Verwaltungsbeschäftigte in der Bundesverwaltung oder nach den Stundensätzen für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte.
Gebühr dient der „Verhaltensbeeinflussung“
Die Gebührenverordnung bezweckt nach Angabe eines Ministeriumssprechers, „dass nur Maßnahmen der allgemeinen Risikovorsorge oder der jedermann gewidmeten Gefahrenabwehr durch die von der Allgemeinheit zu zahlenden Steuern finanziert werden sollen“. Kosten, die „durch eine spezielle, dem Einzelnen zurechenbare Sicherheitsleistung der Bundespolizei entstanden sind“, solle dagegen jener zahlen, der diese erforderlich gemacht habe. Die erhobenen Gebühren könnten „zu einer künftigen Verhaltensbeeinflussung beitragen“, zitiert die Deutsche Presse-Agentur den unbenannten Sprecher.
Wie die „Westdeutsche Zeitung“ berichtet, werden dieser Tage die ersten Zahlungsaufforderungen verschickt. Konkretes Beispiel: Im Januar hat ein 30 Minuten lang unbeaufsichtigt abgestellter Koffer im Düsseldorfer Hauptbahnhof einen Einsatz der Bundespolizei ausgelöst. Für den vermeidbaren und individuell zurechenbaren Polizeieinsatz mit Sprengstoffhund soll die Eigentümerin des Gepäckstücks 550 Euro bezahlen. Die Bundespolizei, unter anderem zuständig für die Sicherheit in Bahnhöfen und Flughäfen, kann den Vorgang rubrizieren als „Polizeieinsatz, der durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Schaffung einer Gefahrenlage veranlasst wurde“. Die Erhebung der Gebühren- und Auslagen bemisst sich hierbei nach dem erforderlichen Zeitaufwand.
Gefahr für die Versammlungsfreiheit?
Das Online-Magazin „Telepolis“ warnt unterdessen, die Gebührenverordnung könnte zur Einschränkung des Versammlungsrechts führen, staatsbürgerliches Engagement teuer werden. Grund: Die Bundespolizei werde auf Anfrage der Bundesländer auch bei Demonstrationen eingesetzt, agiere bei diesen Einsätzen gemäß jeweiliger Landesgesetze und lege die „Strafgebühren“ ohne richterlichen Beschluss nach eigenem Ermessen fest. In der Folge könnten Teilnehmer politischer und anderer Versammlungen aus Furcht vor hohen Gebühren von der Wahrnehmung ihrer bürgerlichen Rechte abgeschreckt werden.
Die Fanszene deutscher Fußballvereine nimmt die Gebührenverordnung laut „Nordkurier“ auch als Schikane eines repressiven Staates wahr. Für den Berliner Rechtsanwalt Rene Lau, der unter anderem Fußballfans vertrete, lasse sich die Polizei hoheitliche Aufgaben, die nach dem Grundgesetz vom Staat zu erfüllen sind, privat bezahlen. Lau rate jedem Betroffenen, gegen einen Gebührenbescheid vor dem jeweiligen zuständigen Verwaltungsgericht Einspruch einzulegen und notfalls zu klagen. ✻
Erstveröffentlichung
Print: Rosenheimer blick, Inntaler blick, Mangfalltaler blick, Wasserburger blick, 33. Jg., Nr. 8/2020, Samstag, 22. Februar 2020, S. 1f., Kolumne „Leitartikel“ (Kurzfassung); Inn-Salzach blick, 11. Jg., Nr. 9/2020, Samstag, 29. Februar 2020, S. 1f., Kolumne „Leitartikel“ (Kurzfassung) [172/3/2/8].
Online: ⭱ blick-punkt.com, Donnerstag, 20. Februar 2020; ⭱ E-Paper Rosenheimer blick, ⭱ E-Paper Inntaler blick, ⭱ E-Paper Mangfalltaler blick, ⭱ E-Paper Wasserburger blick, ⭱ E-Paper Inn-Salzach blick, Samstag, 22. Februar 2020. Stand: Neujahr, 1. Januar 2024.