Bundesverfassungsgericht zieht Grenzlinie
Hartz-IV-Sanktionen müssen abgemildert werden

Karlsruhe — Wen­de­punkt im Dauer­streit um „Hartz IV“: Die um­strit­te­nen Dis­zi­pli­nar­maß­nah­men der Job­cen­ter für ihre „Kun­den“ sind ab so­fort ab­zu­mil­dern. Denn laut Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) sind die Sank­tio­nen zur Durch­set­zung der Mit­wir­kungs­pflich­ten beim Be­zug von Ar­beits­lo­sen­geld II teil­wei­se un­ver­ein­bar mit dem Grund­ge­setz. Ei­ne Leis­tungs­min­de­rung in Hö­he von 30 Pro­zent des maß­geb­li­chen Re­gel­be­darfs sei zwar nicht zu be­an­stan­den. Sank­tio­nen aber, die nach wie­der­hol­ten Pflicht­ver­let­zun­gen in­ner­halb ei­nes Jah­res die Hö­he von 30 Pro­zent des maß­ge­ben­den Re­gel­be­darfs über­stei­gen oder so­gar zu ei­nem voll­stän­di­gen Weg­fall der Leis­tun­gen füh­ren, sind un­zu­läs­sig. Glei­ches gilt für Sank­tio­nen, bei de­nen ei­ne star­re Dauer von drei Mo­na­ten vor­ge­ge­ben ist. Ent­spre­chen­de Be­schei­de kön­nen auch rück­wir­kend bis zum 1. Ja­nu­ar 2018 an­ge­foch­ten wer­den.

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Zwischen Euphorie und Ohnmacht
Wie arm sind wir?

Berlin — „Konjunkturboom“, „Re­kord­über­schuss“, „Bei­na­he-Voll­be­schäf­ti­gung“, „schwar­ze Null“: Deutsch­lands nach­hal­ti­ger und ro­bus­ter Auf­schwung wird Wirt­schafts- und Kon­sum­for­schern zu­fol­ge ge­tra­gen von der Kauf­lust der Ver­brau­cher, spru­deln­den Steuer­ein­nah­men, ver­stärk­ten Un­ter­neh­mens­in­ves­ti­tio­nen so­wie stei­gen­der Nach­fra­ge nach Wa­ren aus deut­scher Pro­duk­tion. Den­noch war­nen Ar­muts­for­scher und So­zial­ver­bän­de mit wach­sen­der Schär­fe vor zu­neh­men­der Ein­kom­mens­un­gleich­heit, re­la­ti­ver und ab­so­lu­ter Ar­mut so­wie Woh­nungs­lo­sig­keit: Das fa­cet­ten­rei­che Ar­muts­ri­si­ko steigt, die Ar­muts­quo­te ist auf his­to­ri­schem Höchst­stand, Miet- und Kauf­prei­se sind auf Re­kord­ni­veau, bun­des­weit küm­mern sich na­he­zu 1.000 Tafeln mit mehr als 2.000 Lä­den und Aus­ga­be­stel­len um rund 1,5 Mil­lio­nen Be­dürf­ti­ge. Ein Blick auf die Kehr­sei­te des Auf­schwungs.

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Debatte zum Grundeinkommen
Existenz sichern oder Erwerbslosigkeit verwalten?

Berlin — Globalisierung, Digitalisierung und Robotisierung rüt­teln an den Grund­fes­ten der Sozial- und Wirt­schafts­sys­te­me. In der De­bat­te über die Zu­kunft der Ar­beits­ge­sell­schaft und des So­zial­staa­tes wird zu­neh­mend über ein be­din­gungs­los ge­währ­tes Grund­ein­kom­men für je­der­mann ge­spro­chen: Je­der soll un­ab­hän­gig von sei­ner in­di­vi­du­el­len wirt­schaft­li­chen La­ge oh­ne Ge­gen­leis­tung ei­ne ge­setz­lich fest­ge­leg­te, für al­le glei­che und vom Staat aus­ge­zahl­te fi­nan­ziel­le Zu­wen­dung er­hal­ten. Be­für­wor­ter stel­len das En­de des Ar­beits­zwangs aus schie­rer Not­wen­dig­keit in Aus­sicht. Kri­ti­ker war­nen vor ei­nem Ab­sin­ken der Ar­beits­mo­ti­va­tion bei Ge­ring­ver­die­nern. Die fin­ni­sche Re­gie­rung tes­tet der­zeit in der Pra­xis, wel­che An­nah­me zu­trifft.

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Alleinerziehende und Erwerbslose in Bayern
VdK: „Überdurchschnittlich armutsgefährdet“

Wiesbaden — In Bayern ist das Armutsrisiko im Bun­des­län­der­ver­gleich am nie­drig­sten: Neuen Zah­len des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes (Destatis) zu­fol­ge be­trug die „Ar­muts­ge­fähr­dungs­quo­te“ im Jahr 2015 im Frei­staat 11,6 Pro­zent. Schluss­lich­ter wa­ren Ber­lin mit 22,4 Pro­zent und Bre­men mit 24,8 Pro­zent. Den­noch sind in Bayern 18- bis un­ter 25-Jäh­ri­ge und über 65-Jäh­ri­ge be­son­ders ar­muts­ge­fähr­det. Über­durch­schnitt­li­che Ar­muts­ge­fähr­dungs­quo­ten wei­sen zu­dem Al­lein­er­zie­hen­de und de­ren Kin­der so­wie Er­werbs­lo­se auf. Der So­zial­ver­band VdK warnt vor „Ein­kom­mens­ar­mut“, „Ren­ten­sink­flug“ und „Al­ters­ar­mut“.

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Rechtsvereinfachung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Müssen Alleinerziehende um Sozialleistungen bangen?

Berlin — Das Hick­hack um das Hartz IV-Sys­tem reißt nicht ab. Der­zeit be­fin­det sich ein Ent­wurf zur Rechts­ver­ein­fa­chung in der par­la­men­ta­ri­schen Dis­kus­sion. Ju­ris­ten war­nen, die vor­ge­se­he­ne Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung könn­te letzt­lich zur Un­ter­de­ckung des kind­li­chen Exis­tenz­mi­ni­mums füh­ren.

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