TEQ by ZMV+ empfiehlt Luftentkeimung mit UV-C-Licht
Kroll: „Coronaviren werden zu 99,9 Prozent abgetötet“
Berlin / Brannenburg — Hygieneregeln und Raumlüftungen sollen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Arztpraxen, Betrieben, Schulen und Sportstätten minimieren. Zu Herbstbeginn diskutieren Betroffene, Fachleute und Politiker den zusätzlichen Einsatz von Luftreinigungsfiltern in Innenräumen. Ärzte setzen indessen zur Raumluftdesinfektion und Wasseraufbereitung auf UV-C-Strahlung, betont Anke Ißle, Geschäftsinhaberin des Brannenburger Unternehmens ZMV+. Mit kostenfreien Informationsabenden will ZMV+ auf die Vorteile dieser Methode im gewerblichen Bereich aufmerksam machen. „Eine Vorsorgemaßnahme“, so Karsten Kroll von der Geschäftsleitung, bevor Bund und Länder ein generelles Raumluftkonzept festlegen.
Wegweiser
- Virenkonzentration in Räumen
- Infektionsschutzmaßnahmen für Arbeitsplätze
- UV-C-Licht zur Luftentkeimung
Virenkonzentration in Räumen
Die Corona-Krise hat Debatten angestoßen über adäquate Hygienemaßnahmen und einheitlichen Infektionsschutz zur ⭲ Eindämmung von COVID-19. Nach derzeitiger virologischer Kenntnislage sollen neben Schmierinfektion gerade Tröpfchen und Aerosole entscheidend zur Übertragung von SARS-CoV-2 beitragen, da von Infizierten ausgestoßener Atem intakte Viruspartikel enthalte. Die einfachste Vorbeugemaßnahme dagegen soll ständige Frischluftzufuhr sein, in geschlossenen Räumen das Stoß- und Querlüften oder spezielle Lüftungstechnik, so die Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt (UBA).
Das Virus ist ja hier der Spielverderber,
nicht ich oder wir in der Politik.
Jens Spahn, MdB (CDU), Bundesminister für Gesundheit im Kabinett Merkel IV, 29. September 2020
Die Virenkonzentration in Räumen hängt laut Robert Koch-Institut (RKI) von verschiedenen Faktoren ab: etwa von Temperatur, relativer Luftfeuchte, Luftbewegung, Luftwechsel, Personenanzahl, Raumgröße und Nutzung, beispielsweise als Gemeinschaftsbüro, ⭲ Klassenraum, Wartezimmer, Restaurant, ⭲ Fitnessstudio oder Tanzsaal. Verschiedene Maßnahmen sollen hier die Virenlast verringern. Was im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) konkretisieren, soll der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ für Betriebsstätten vorgeben: Jedes Unternehmen in Deutschland muss ein Hygienekonzept umsetzen – fußend auf einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie einer betrieblichen Pandemie-Planung.
Infektionsschutzmaßnahmen für Arbeitsplätze
Der von Bund und Ländern am 15. April beschlossene und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16. April veröffentlichte „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ benennt „besondere“ technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen: Neben dem Befolgen der sogenannten „AHA-Regeln“ – das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern, die Hygienemaßnahmen mit Husten- und Niesregeln, das regelmäßige Händewaschen und das Verwenden von Alltagsmasken – werden beispielsweise Infektionsschutzmaßnahmen für die Arbeitszeit- und Arbeitsplatzgestaltung einschließlich ⭲ Homeoffice und Dienstreisen formuliert. Dabei wird das Übertragungsrisiko von Krankheitserregern über Raumlufttechnische Anlagen (RLT) als gering eingestuft.
Es ist vielleicht die Prüfung unserer Zeit für unsere Generation.
Wir müssen diese Prüfung auch bestehen.
Dr. Markus Söder, MdL (CSU), Ministerpräsident des Freistaates Bayern, 26. September 2020
Mit Herbstbeginn werden RLT verstärkt als Möglichkeit zum regelmäßigen automatisierten Lüften geschlossener Räume diskutiert. Im Blickfeld: Hochleistungs-Luftfilteranlagen. Indirekte, durch Aerosole verursachte Infektionen würden weitestgehend verhindert und direkte, durch Tröpfchen verursachte Ansteckungen könnten durch Plexiglasscheiben zwischen den Sitzplätzen unterbunden werden. Für finanzschwache Betriebsstätten mag die Anschaffung jedoch ein finanzieller Kraftakt sein.
UV-C-Licht zur Luftentkeimung
Eine andere, kostengünstige Lösung empfiehlt das Brannenburger Unternehmen ZMV+: die chemiefreie und umweltschonende Luftentkeimung durch gekapselte Geräte mit besonders energiereicher UV-C-Strahlung (Wellenlänge im Bereich von 260 Nanometern zur Entkeimung). „UV-C-Strahlung zerstört die RNA und macht Coronaviren unschädlich“, erklärt Karsten Kroll von ZMV+ die Wirkweise.
ZMV+ ist seit 16 Jahren bundesweit als professioneller Partner in der Abrechnung für Zahnärzte, Kieferorthopäden und Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen (MKG) tätig. Neben der zahnmedizinischen Versorgung vertreibt ZMV+ mit seiner Sparte TEQ (Technik, Entkeimung, Qualität) hochwertige Hygieneartikel und Entkeimungsgeräte. Durch seine Kooperation mit der in der Schweiz ansässigen sterilAir AG hat ZMV+ sein Geschäftsfeld erweitert.
Die sterilAir AG befasst sich seit acht Jahrzenten mit der Entkeimung durch UV-C-Strahlung. Diese wird bei der Oberflächenentkeimung, der Raumluftdesinfektion und der Wasseraufbereitung eingesetzt. Die wartungsarmen und flüsterleisen UV-C-Geräte von sterilAir neutralisieren in der Raumluft befindliche Krankheitserreger. Zunächst von Arzt- und Zahnarztpraxen bei ZMV+ nachgefragt, eignen sie sich genauso für Großraumbüros, Seminarräume, Fitness- und Yogastudios sowie Tanzsäle.
TEQ berät Gewerbetreibende und Firmen bundesweit beim bestmöglichen Einsatz der etwa 15 cm hohen, 90 cm langen und 40 cm breiten Geräte, installiert und wartet sie zudem. Im Firmensitz am Kerschelweg 20 in Brannenburg werden bis Mitte November kostenfreie Informationsabende zu Virenprävention und Entkeimung mit UV-C angeboten. Anmeldungen sind telefonisch unter Rufnummer 0 80 34/90 97 80 und via E-Mail an verwaltung [AT-Zeichen] zmv-dienstleistung [Punkt] de möglich. Mehr Information ist online abrufbar unter www.zmv-dienstleistung.de und www.sterilair.com. ✻
Erstveröffentlichung
Print: Rosenheimer blick, Inntaler blick, Mangfalltaler blick, Wasserburger blick, 33. Jg., Nr. 40/2020, Freitag, 2. Oktober 2020, S. 7, Kolumne „Lokales“ [154/5/2/4].
Online: ⭱ blick-punkt.com, Donnerstag, 1. Oktober 2020; ⭱ E-Paper Rosenheimer blick, ⭱ E-Paper Inntaler blick, ⭱ E-Paper Mangfalltaler blick, ⭱ E-Paper Wasserburger blick, Freitag, 2. Oktober 2020. Stand: Neujahr, 1. Januar 2024.