Urteil: „Prügel-Polizist“ verliert Beamtenstatus
Vertrauen in Rosenheimer Ex-Polizeichef „völlig zerstört“
München / Rosenheim — Rosenheims Ex-Polizeichef ist der Beamtenstatus aberkannt worden. Der wegen Körperverletzung verurteilte 53-Jährige hat in einem Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten massiv versagt, urteilte das Münchener Verwaltungsgericht.
Bei einem „Routineeinsatz“ auf dem ⭲ Rosenheimer Herbstfest 2011 sei der Polizeibeamte mit „erheblicher Brutalität“ gegen einen damals 15-Jährigen vorgegangen. Der Polizist trat den Schüler beim Abführen mehrmals mit dem Knie in den Rücken und versetzte ihm Ohrfeigen. Auf der Wache schlug er den Kopf des gefesselten Jugendlichen mehrmals gegen eine Wand. Damit habe er das Vertrauen seines Dienstherrn, dem Freistaat Bayern, in ihn „völlig zerstört“, erklärte die Vorsitzende Richterin.
2012 wurde der Mann vom Landgericht Traunstein wegen Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, behielt aber seinen Beamtenstatus. Der Freistaat klagte deshalb zusätzlich auf Entfernung des Polizisten aus dem Beamtenverhältnis.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Beschuldigten erwägt, in Berufung zu gehen. Der Disziplinarfall würde dann erneut vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgerollt werden. ✻
Erstveröffentlichung
Print: Rosenheimer blick, Inntaler blick, Mangfalltaler blick, Wasserburger blick, 27. Jg., Nr. 51/2014, Samstag, 20. Dezember 2014, S. 12, Kolumne „Lokales“ [44/3/1/1].
Online: ⤉ blick-punkt.com, Dienstag, 16. Dezember 2014; ⤉ E-Paper Rosenheimer blick, ⤉ E-Paper Inntaler blick, ⤉ E-Paper Mangfalltaler blick, ⤉ E-Paper Wasserburger blick, Samstag, 20. Dezember 2014. Stand: Neujahr, 1. Januar 2024.