Landratsamt Rosenheim sieht Chance auf Einigung vertan
Rotter Gemeinderat gegen Gewerbehalle als Ankunftseinrichtung

Rott a.Inn / Rosenheim — Die Auseinandersetzung um die vom Landratsamt Rosenheim im Rotter Ge­wer­be­ge­biet „Am Eckfeld“ für 506 Asyl­be­geh­ren­de ge­plan­te An­kunfts­ein­rich­tung wird wohl vor Ge­richt aus­ge­tra­gen. Der Ge­mein­de­rat von Rott a.Inn hat so­wohl das Vor­ha­ben im Ge­wer­be­ge­biet ein­stim­mig ab­ge­lehnt als auch ei­nen „Kom­pro­miss“ für ein Alter­na­tiv­grund­stück mit dann maxi­mal 250 Per­so­nen mehr­heit­lich ver­wor­fen. Nach um­fas­sen­der Prü­fung ha­ben sich laut 1. Bür­ger­meis­ter Daniel Wendrock die Be­fürch­tun­gen „voll­um­fäng­lich be­stä­tigt“: Die avi­sier­te Ge­wer­be­halle sei als Un­ter­kunft un­ge­eig­net, Wasser­ver- und Abwasser­ent­sor­gung hoch­prob­le­ma­tisch, die Schad­stoff­be­las­tung un­klar, die Ent­wick­lung des Bau­ge­bie­tes „Meilinger Feld“ werde auf Jahre ge­hemmt, eine drin­gen­de Ent­schul­dung der Ge­mein­de auf un­be­stimm­te Zeit ver­scho­ben. Land­rat Otto Lederer sieht auf­grund der Ab­leh­nung sei­ner Al­ter­na­ti­ve „ei­ne außer­ge­richt­li­che Ei­ni­gung ver­hin­dert“, wes­halb der ur­sprüng­li­che „Plan“ wei­ter­ver­folgt wer­de. Ob­schon die Ge­mein­de eine Wohn­nut­zung der Ge­wer­be­hal­le auf zwei Jahre aus­ge­schlos­sen hat, kann das Land­rats­amt diese laut Rechts­an­walt Jürgen Greß über einen „Not­aus­nah­me­tat­be­stand“ im Bau­ge­setz­buch um­ge­hen, um den be­ab­sich­tig­ten Er­satz für die zwei be­leg­ten Turn­hal­len in Bruckmühl und Raubling zu schaffen.

Wegweiser

„Sam­mel­un­ter­kunft im Ge­wer­be­ge­biet ‚Am Eckfeld’“

Rott a.Inn, 5. Februar 2024, 19 Uhr. Im Sit­zungs­saal des Rat­hau­ses sind alle Plätze be­setzt. Der 16-köp­fi­ge eh­ren­amt­li­che Ge­mein­de­rat ist voll­zäh­lig er­schie­nen. Rund 40 in­ter­es­sier­te Bürger sind ge­kom­men, darunter Ver­tre­ter der Bür­ger­ini­tia­ti­ve (BI) „Rott rot(t)iert“. Vier über­re­gio­na­le Medien­ver­tre­ter be­rich­ten. Ein Beleg: Diese kurz­fris­tig ein­be­ru­fe­ne öf­fent­li­che Ge­mein­de­rats­sit­zung mit dem Ta­ges­ord­nungs­punkt „Sam­mel­un­ter­kunft im Ge­wer­be­ge­biet ‚Am Eckfeld’“ ist für die Ro­sen­hei­mer Land­kreis­ge­mein­de „eine der wich­tigs­ten der letz­ten Jahre“, wie es Ge­mein­de­rat Sebastian Mühlhuber (CSU) for­mu­liert. Ihre Wich­tig­keit un­ter­streicht auch Marinus Schaber von der Frak­tion „Bürger für Rott“ (BfR), seit 1990 Mit­glied des Ge­mein­de­rats und ehe­ma­li­ger 1. Bür­ger­meis­ter von Rott a.Inn.

Inzwischen sind 18 Wochen ver­gan­gen, seit­dem der 1. Bür­ger­meis­ter Daniel Wendrock (BfR) von Land­rat Otto Lederer (CSU) am 9. Ok­to­ber 2023 – dem Tag nach der Wahl zum Baye­ri­schen Land­tag – ⭲ da­von in Kennt­nis ge­setzt wurde, dass das Land­rats­amt (LRA) im Rotter Ge­wer­be­gebiet ei­nen 3.000 Qua­drat­me­ter gro­ßen In­dus­trie­bau für die Erst­auf­nah­me von 250 bis 300 Asyl­be­geh­ren­den an­ge­mie­tet hat. Der In­dus­trie­bau werde zur neuen An­kunft­sein­rich­tung für alle im Land­kreis Rosenheim „An­kom­men­den“. Das LRA be­zwecke da­mit, die seit ei­nem Jahr mit Mi­gran­ten be­leg­ten Turn­hal­len in Bruckmühl und Raubling wieder den Schulen und Ver­ei­nen für den Sport zur Ver­fü­gung zu stel­len sowie die an­kom­men­den Per­so­nen ⭲ von vorn­herein „adäquat“ unterzubringen.

„Migrationsdruck“

Tatsächlich hält laut Bundesinnenministerium der „Migrationsdruck“ an, gerade die illegale Zuwanderung. Allein die für grenz­po­li­zei­li­che Auf­ga­ben im Frei­staat Bayern zu­stän­di­ge Bun­des­po­li­zei­di­rek­tion München (BPOLD M) hat im Jahr 2023 ins­ge­samt 34.209 un­er­laub­te Ein­rei­sen re­gis­triert (2022: 29.229 Fäl­le). Selbst am Abend des 5. Fe­bru­ar 2024 nimmt die Bun­des­po­li­zei Migranten in Kiefersfelden in Ge­wahr­sam: Die Bun­des­po­li­zei­in­spek­tion bringt zehn Syrer im Alter zwi­schen 21 und 43 Jah­ren nach Rosenheim und lei­tet sie nach Ab­schluss der po­li­zei­li­chen Maß­nah­men an eine Auf­nah­me­stel­le für Flüchtlinge weiter.

Schmugglergruppen wandeln sich ständig als Reaktion auf die Grenzpolitik.
David Suber, Post Graduate Teaching Assistant, University College London,
Dept of Security and Crime Science, 24. Ja­nu­ar 2024 (dpa/15DA362)

Stichwort Asyl: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Zeit­raum von Ja­nu­ar bis De­zem­ber des letz­ten Jah­res 329.120 Asyl­erst­an­trä­ge ent­ge­gen­ge­nom­men (2022: 217.774), im Ver­gleich zu 2022 eine Zu­nah­me um 51,1 Pro­zent. 261.601 Ent­schei­dun­gen über Asyl­an­trä­ge wur­den ge­trof­fen (2022: 228.673), ein An­stieg um 14,4 Pro­zent. Die „Ge­samt­schutz­quote“ für alle Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten (Rechts­stel­lung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlings­kon­ven­tion, sub­si­diä­rer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG und Ab­schie­bungs­ver­bot gem. § 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG) lag bei 51,7 Pro­zent (135.277 po­si­ti­ve Ent­schei­dun­gen). Im Ver­gleich zum Vor­jah­res­wert (56,2 Pro­zent) sank die Ge­samt­schutz­quote um 4,5 Pro­zent­punkte.

„Grundsätzliche Einwände“

Seit Mitte Oktober hat der Rotter Gemeinderat mehr­fach seine laut Wendrock „grund­sätz­li­chen Einwände“ gegenüber dem LRA vor­ge­bracht. Auf der Bür­ger­ver­samm­lung vom 25. Ok­to­ber gab Lederer die un­ter­zu­brin­gen­de Per­so­nen­zahl neu mit 506 an. Da hatte sich die BI mit einem „Kern­team“ aus Nach­barn der ge­plan­ten Sam­mel­un­ter­kunft be­reits ge­grün­det. Sie bil­de­te eine WhatsApp-Gruppe, rich­te­te eine Website ein und star­te­te die Online-Petition „Wir sagen NEIN zur ge­plan­ten An­kunfts­ein­rich­tung für 506 Flücht­lin­ge in der Ge­mein­de Rott“ (ak­tu­ell: mehr als 4.420 Un­ter­stüt­zer). Oben­drein in­for­mier­te sie das LRA schrift­lich über ihre Be­den­ken hin­sicht­lich einer Schad­stoff­be­las­tung des ehe­ma­li­gen Pro­duk­tions­be­trie­bes ei­ner Lampen­firma mit Quecksilber, or­ga­ni­sier­te De­mon­stra­tio­nen am 26. No­vem­ber im Rotter Kaiser­garten und am 3. De­zem­ber auf dem Ge­län­de der Firma Hein ge­gen­über der ge­plan­ten Sammelunterkunft.

Der Kanzler muss das Signal an die ganze Welt senden: Unsere Kapazitäten sind erschöpft. Wir werden die illegale Migration unterbinden.
Dr. Carsten Linnemann, MdB (CDU), stv. Parteivorsitzender und Generalsekretär der CDU Deutschlands,
1. Ok­to­ber 2023 (dpa/149C0B1)

In der Gemeinderatssitzung erklärt Wendrock nun, der Bauantrag (BA) des LRA sei im Rah­men der Be­tei­li­gung der Ge­mein­de von dieser „um­fas­send ge­prüft“ wor­den. Der ge­schäfts­lei­ten­de Beamte und Leiter der Ge­schäfts­stel­le, Maximilian Brockhoff, er­läu­tert das Vor­ha­ben. Er merkt an, dass die 506 Asyl­be­geh­ren­den in dem In­dus­trie­bau auf zwei Eta­gen je­weils in 12,25 Qua­drat­me­ter gro­ßen Par­zel­len mit je sechs Per­so­nen un­ter­ge­bracht wür­den und nur zehn Toi­let­ten vor­ge­se­hen seien. Rechts­an­walt Jürgen Greß wür­digt das Vor­ha­ben bau­recht­lich. Die Münchener hgrs Hoffmann Greß Reitberger Sommer Rechts­an­wäl­te Part­ner­schaft mbB ver­tritt die Ge­mein­de recht­lich. Da­bei weist Greß da­r­auf hin, dass die von der Ge­mein­de er­las­se­ne „Ver­än­de­rungs­sperre“ zwar eine Wohn­nut­zung für zwei Jahre aus­schlie­ße, das LRA sich aber auf eine als „Not­aus­nah­me­tat­be­stand“ be­zeich­ne­te Vor­schrift des § 246 Abs. 14 Bau­ge­setz­buch (BauGB) stüt­zen könnte. So hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Schwerin mit Be­schluss vom 29. Au­gust 2023 den Eil­an­trag der Ge­mein­de Upahl im Land­kreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern gegen die Bau­ge­neh­mi­gung für eine Con­tai­ner­un­ter­kunft für 250 Asyl­be­wer­ber und Flücht­linge im Ge­wer­be­ge­biet „An der Silberkuhle“ ab­ge­lehnt (2 B 1269/23 SN). Upahl hatte im März eine Ver­än­de­rungs­sperre be­schlos­sen, das Mi­nis­te­rium für In­ne­res, Bau und Digita­li­sie­rung je­doch eine Ab­wei­chung davon zu­ge­las­sen und der Land­rat die Bau­ge­neh­mi­gung erteilt.

„Stichhaltige Argumente“

Demgegenüber habe Rott a.Inn „stichhaltige Argumente“ gegen die An­kunfts­ein­rich­tung: Wendrock zu­fol­ge ist die avi­sier­te Ge­wer­be­halle als Un­ter­kunft un­ge­eig­net, Wasser­ver- und Abwasser­ent­sor­gung sind nicht ge­si­chert, die Schad­stoff­be­las­tung ist un­klar, die Ent­wick­lung des Bau­ge­bie­tes „Meilinger Feld“ sei auf Jahre ge­hemmt und eine drin­gen­de Ent­schul­dung der Ge­mein­de auf un­be­stimm­te Zeit ver­scho­ben. „Irre“, „un­mög­lich“, „völlig in­dis­ku­ta­bel“, „men­schen­un­wür­dig“ nen­nen einige Ge­mein­de­rä­te das Vor­ha­ben des LRA in der Dis­kus­sion. Im Übrigen sei Rott a.Inn durch den Schul­neu­bau die mit Ab­stand am höchs­ten ver­schul­de­te Ge­mein­de im Land­kreis Rosenheim, könnte gar die erste sein, die einen Insolvenz­an­trag stel­len müss­te. Ab­schlie­ßend vo­tiert der Ge­mein­de­rat ein­stim­mig gegen den BA. In der Debatte um ein „Al­ter­na­tiv­an­ge­bot“ der Ge­mein­de (An­kunfts­ein­rich­tung für 100 Mig­ran­ten auf Ge­mein­de­grund) und einen „Kom­pro­miss“ des LRA (An­kunfts­ein­rich­tung für 250 Mi­gran­ten auf Al­ter­na­tiv­grund­stück) ge­hen die Mei­nun­gen in­des auseinander.

Weniger statt mehr Bürokratie – und vor allem die Möglichkeit für Geflüchtete,
ab dem ersten Tag in Deutschland zu arbeiten.
Das wäre eine tatsächliche Entlastung für die Kommunen.
Katharina Dröge, MdB (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/DIE GRÜNEN,
1. Ok­to­ber 2023 (dpa/149B104)

Das „allerletzte Wort des Landrats“ wird den Gemeinderäten zur Kennt­nis ge­bracht. Dem­nach „ver­si­chert“ das Land­rats­amt Wendrock schrift­lich, unter fünf Be­din­gun­gen von der Nut­zung des Grund­stücks „Am Eckfeld“ ab­zu­se­hen. So ver­langt das LRA ers­tens ei­nen po­si­ti­ven Ge­mein­de­rats­be­schluss für ein Al­ter­na­tiv­grund­stück, zwei­tens die Er­tei­lung des ge­meind­li­chen Ein­ver­neh­mens nach § 36 BauGB für ei­nen Bau­an­trag zur Er­rich­tung einer An­kunfts­ein­rich­tung für Flüchtlinge und Asyl­su­chen­de für maxi­mal 250 Per­so­nen, drit­tens eine schrift­liche Zu­si­che­rung über die aus­rei­chen­de Er­schlie­ßung, ins­be­son­de­re mit Wasser und Ab­wasser, vier­tens die Wirt­schaft­lich­keit des Al­ter­na­tiv-Vor­ha­bens nebst die Zu­stim­mung der Re­gie­rung von Oberbayern da­zu sowie fünf­tens die Zu­stim­mung des Ver­mie­ters zur Auf­lö­sung des Mietvertrages.

„Klage weiterverfolgen“

Während die CSU den „Kompromiss“ hauptsächlich wegen der „Halbierung“ der Per­so­nen­an­zahl, der Kün­di­gungs­mög­lich­keit nach fünf Jah­ren und des un­wäg­ba­ren Ge­richts­ver­fah­rens be­grüßt, po­si­tio­nie­ren sich die BfR da­ge­gen. Sie be­zwei­feln, dass das Sport­ge­län­de am Bahn­hof als das ein­zi­ge für ei­nen Al­ter­na­tiv­stand­ort zur Ver­fü­gung ste­hen­de Grund­stück bald­mög­lichst nutz­bar ge­macht und die dor­ti­ge Nut­zung als An­kunfts­ein­rich­tung nach fünf Jah­ren durch die Ge­mein­de wie­der be­en­det wer­den kann. „Statt­des­sen wol­len wir den Weg über eine Ab­leh­nung des Bau­an­tra­ges mit an­schlie­ßen­der Klage wei­ter­verfolgen.“

Die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereitgestellten finanziellen Mittel
sollen den Lebensunterhalt in Deutschland sichern, sie dienen – bei allem Verständnis –
nicht der Finanzierung der Familien im Heimatland.
Stephan-Peter Weil, MdL (SPD), Mi­nis­ter­prä­si­dent von Niedersachsen, 31. Ja­nu­ar 2024 (dpa/15F181A)

Entsprechend fällt die Abstimmung um 20.45 Uhr aus: Der Kompromiss wird bei sechs Stim­men da­für und elf da­ge­gen ab­ge­lehnt. Da­mit bleibt es beim „Al­ter­na­tiv­an­ge­bot“ der Ge­mein­de an das LRA. Die­ses er­klärt je­doch post­wen­dend: „Die Chance auf eine ge­mein­schaft­li­che Ei­ni­gung wurde ver­tan.“ Der Ge­mein­de­rat habe „eine au­ßer­ge­richt­li­che Ei­ni­gung ver­hin­dert“. Daher will Lederer den „ur­sprüng­li­chen Plan wei­ter­ver­fol­gen und die Ge­wer­be­hal­le in Rott für die Erst­auf­nah­me von Ge­flüch­te­ten als Er­satz für die Schul­turn­hal­len nutzen“.

Allzu sicher dürfte sich das Landratsamt Rosenheim dennoch nicht wähnen. Das Ver­wal­tungs­ge­richt München hat mit Eil­be­schluss vom 18. Ja­nu­ar 2024 dem Frei­staat Bayern vor­läu­fig bis zu ei­ner Ent­schei­dung in der Haupt­sa­che un­ter­sagt, der Ge­mein­de Greiling im Land­kreis Bad Tölz-Wolfratshausen Asyl­bewerber­leis­tungs­be­rech­tig­te zur Auf­nah­me und Un­ter­brin­gung in ei­ge­ner Zu­stän­dig­keit zu­zu­wei­sen und Greiling zur Be­reit­stel­lung ent­spre­chen­der Un­ter­künf­te zu ver­pflich­ten. Die Auf­nah­me und Un­ter­brin­gung von Asyl­be­wer­bern im lau­fen­den Asyl­ver­fah­ren ist zwar Auf­ga­be des Frei­staats Bayern, wird je­doch zu­vor­derst von den Re­gie­run­gen aus­ge­führt, in den Kreis­ge­bie­ten auch durch die Land­rats­äm­ter. Eine sol­che Auf­nah­me und Un­ter­brin­gung von Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­be­rech­tig­ten in ei­ge­ner Zu­stän­dig­keit stelle einen rechts­wi­dri­gen Ein­griff in das Selbst­ver­wal­tungs­recht der Ge­mein­de dar (M 24 E 23.5726). 


Erstveröffentlichung

Print: Ro­sen­hei­mer blick, Inn­ta­ler blick, Mang­fall­ta­ler blick, Was­ser­bur­ger blick, 38. Jg., Nr. 6/2024, Sams­tag, 10. Fe­bru­ar 2024, S. 1f., Kol­lek­tiv „Leitartikel“ (Kurzfassung) [9+201/3/1/1; ein Fo­to].
Online: ⭱ blick-punkt.com, Mitt­woch, 7. Fe­bru­ar 2024; ⭱ E-Paper Ro­sen­hei­mer blick, ⭱ E-Paper Inn­ta­ler blick, ⭱ E-Paper Mang­fall­ta­ler blick, ⭱ E-Paper Was­ser­bur­ger blick, Sams­tag, 10. Fe­bru­ar 2024.
Publikationsverzeichnis: ⭲ Index 2024.
 

Dr. Olaf Konstantin Krueger M.A.

Digitaljournalist – Digitalpolitiker