Zwischenfazit zur EU-Datenschutzgrundverordnung
Remmertz: „Furcht war übertrieben“
Brüssel / München — „Für Panik gab und gibt es keinen Anlaß“, betont Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für Informationstechnologierecht. Dennoch bereitet die europäische Datenschutzgrundverordnung, kurz: EU-DSGVO, auch nach ihrem Inkrafttreten manchem Kopfzerbrechen, der personenbezogene Daten verarbeitet. Seinem Fachvortrag zum Zweck der EU-DSGVO im Mai folgend, erläuterte Remmertz zwei Monate später noch einmal im PresseClub München die neue Rechtslage. Sein Zwischenfazit fokussierte er auf die Auswirkungen der EU-DSGVO für Online-Medien und ergänzte es mit einer To-Do-Liste sowie einem Ausblick auf die anstehenden Neuregelungen durch den Vorschlag der EU-Kommission für eine E-Privacy-Verordnung.
Read more