Abfallentsorgung im Landkreis Mühldorf am Inn
Tonnenweise wilde Müllablagerungen
Mühldorf a.Inn — Im Landkreis Mühldorf a.Inn werden jährlich rund 37 Tonnen Abfall unzulässig entsorgt. Für die Reinigung der wilden Müllablagerungen in Wald, Flur und den 139 Sammelstellen gibt der Landkreis jedes Jahr etwa 110.000 Euro aus. Rund 40 Ordnungswidrigkeitsverfahren leitet die kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt Mühldorf a.Inn jährlich ein. Dabei ist die Abfallentsorgung im Landkreis genau geregelt. Die Information ist kostenfrei offline und online abrufbar, Nachrichten und Termine werden beispielsweise per „Abfallnewsletter“ oder über WhatsApp mitgeteilt.
Wegweiser
- Unzulässige Abfallablagerungen
- Wertstoffhöfe und Wälder sind keine Müllabladeplätze
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
Unzulässige Abfallablagerungen
Die Wertstoffsammeleinrichtungen des Landkreises Mühldorf a.Inn, also Wertstoffhöfe und Grüngutsammelstellen, erfassen Abfälle im haushaltsüblichen Umfang in Sammelbehältern. Dazu gehören: Altglas, Altmetall, Altholz, Alttextilien, Altspeiseöle/-fette, Bauschutt, Bioabfälle, CDs und DVDs, Druckerpatronen/Tonerkartuschen, Elektro- und Elektronikgeräte, Grünabfälle, Hochenergiebatterien und Akkus, Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen, stoffgleiche Nichtverpackungen sowie Trockenbatterien. Gegenstände neben den Sammelbehältern abzustellen oder ungeeignetes Material einzuwerfen, ist verboten. Wertstoffsammeleinrichtungen womöglich zu vermüllen, ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann nach der „Betriebs- und Benutzungsordnung für die Wertstoffsammeleinrichtungen des Landkreises Mühldorf a.Inn“ – kurz: Betriebs- und Benutzungsordnung – mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 13 Abs. 1). Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen kann sogar ein Betretungsverbot ausgesprochen werden (§ 13 Abs. 2).
Aufmerksame Bürger geben immer wieder Hinweise auf Verstöße, wenn sie Zeuge unzulässiger Abfallablagerungen oder Fehlwürfe wurden. Im Durchschnitt leitet die kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt Mühldorf a.Inn jährlich etwa 40 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Der angrenzende Landkreis Rosenheim beauftragt sogar Detektive mit der Überwachung von Wertstoffinseln, wenn sie vergleichsweise stark vermüllt sind.
Wertstoffhöfe und Wälder sind keine Müllabladeplätze
Die Gründe, Gegenstände illegal zu entsorgen, sind manigfaltig. Doch Wald und Flur sollten absolut tabu sein. Wertstoffsammeleinrichtungen sind zudem die falschen Orte, um noch brauchbare Gegenstände in der Annahme abzustellen, eine andere Person könnte sie wertschätzen und mitnehmen. Dazu bietet das Landratsamt eigens online einen Flohmarktführer unter www.lra-mue.de sowie einen Internet-Tausch- und Verschenkemarkt unter www.verschenkemarkt-muehldorf.de an. Daneben gehen laut „Satzung des Landkreises Mühldorf a.Inn über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung – AWS)“ jene Wertstoffe, die zu einer Abfallentsorgungsanlage des Landkreises gebracht werden, mit der Übernahme zur Entsorgung in das Eigentum des Landkreises über (§ 9 Satz 2 AWS). Im Abfall gefundene Wertgegenstände werden als Fundsachen behandelt (§ 9 Satz 3 AWS).
Die Daumenregel lautet also: Wertstoffe sind in die jeweils dafür vorgegebenen Sammelbehälter zu sortieren (§ 8 Abs. 3 Satz 1 Betriebs- und Benutzungsordnung), nicht neben sie zu stellen. Obacht: Restmüll, Sperrmüll und Problemabfall – also Stoffe, die in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind – dürfen weder in die Sammelgefäße gegeben, noch daneben abgestellt werden (§ 8 Abs. 3 Satz 2). Im Zweifel ist das Personal zu befragen. Sollten Container beispielsweise nach mehreren aufeinanderfolgenden Feiertagen überfüllt angetroffen werden, ist ein anderer Wertstoffhof aufzusuchen.
Ordnungswidrigkeitsverfahren
Bei den rund 100 Ordnungswidrigkeitsverfahren im Landkreis Rosenheim hat das dortige Landratsamt festgestellt, dass vielfach das Volumen der Hausmülltonne zu knapp bemessen wurde. Um Gebühren für eine größere Tonne zu sparen, werde dann das Zuviel an Müll an den Wertstoffinseln entsorgt. Oftmals spielte wohl auch Bequemlichkeit eine Rolle, denn ein Großteil der illegal entsorgten Abfälle hätte kostenlos am gemeindlichen Wertstoffhof abgegeben werden können. Das Landratsamt Mühldorf a.Inn kann dagegen keine pauschale Aussage zum Volumen der Hausmülltone treffen, da die Zuteilung hier auf Antrag erfolgt und somit jeder Bürger die ⭲ Wahl zwischen verschiedenen Behältervolumen hat.
Fragen beantwortet die kommunale Abfallwirtschaft des Landratsamts Mühldorf a.Inn unter Rufnummer +49 86 31/69 97 44 oder per E-Mail an abfallwirtschaft [AT-Zeichen] lra-mue [Punkt] de. Mehr Information ist online abrufbar unter www.lra-mue.de/abfallwirtschaft. Darüber hinaus informieren ein „Abfallnewsletter“ und ein „Entsorgungskalender“ über aktuelle Themen und ein „Tonnenalarm“ per E-Mail oder über WhatsApp über Leerungstermine der Abfallbehälter. ✻
Erstveröffentlichung
Print: Inn-Salzach blick, 10. Jg., Nr. 45/2019, Samstag, 9. November 2019, S. 1f., Kolumne „Leitartikel“ [138/3/1/7].
Online: ⤉ blick-punkt.com, Mittwoch, 6. November 2019; ⭱ E-Paper Inn-Salzach blick, Samstag, 9. November 2019. Stand: Neujahr, 1. Januar 2025.