Teilnahmeabsicht an der Bundestagswahl 2017
Rosenheimer Piraten sammeln Unterschriften
Rosenheim — Die PIRATEN starten in Rosenheim durch: Mit einer öffentlichen Unterschriftensammlung werben die hiesigen Digitalpolitiker um 200 Unterschriften, damit ihr Direktkandidat Dr. Olaf Konstantin Krueger bei der Bundestagswahl im Wahlkreis Rosenheim antreten kann. Krueger ist dann mit der Erststimme wählbar. Die Unterstützer des Rosenheimer Direktkandidaten müssen in der kreisfreien Stadt oder im Landkreis Rosenheim wohnen, zudem wahlberechtigt sein. Mit ihrer Unterschrift auf dem Formblatt des Kreiswahlleiters unterstützen die Unterzeichner, dass die IT-Experten auf dem Stimmzettel zur Wahl stehen können.
Die Rosenheimer Computerspezialisten halten die Formblätter an ihren Informationsständen im Wahlkreis bereit. Das Formular ist zudem online herunterladbar unter ⭱ piratenpartei-rosenheim.org. Ausgedruckte und ausgefüllte Online-Formulare nehmen die PIRATEN entweder persönlich an oder sie können per Post an die Landesgeschäftsstelle in der Schopenhauerstraße 71, 80807 München, geschickt werden. Bayernweit sammelt die Piratenpartei in diesen Tagen auch ⭱ formalisiert 2000 Unterschriften, damit ihre Landesliste am 24. September ⭲ flächendeckend per Zweitstimme gewählt werden kann.
Die PIRATEN haben den promovierten Kommunikationswissenschaftler Krueger sowohl als Direktkandidaten für den Wahlkreis 222, Rosenheim, nominiert, als auch auf den zweiten Platz der bayerischen Landesliste gewählt. Krueger war jahrelang Politischer Geschäftsführer der Landespartei und zuletzt verantwortlich für die integrierte Kommunikationsstrategie der Bundespartei. Der Wirtschaftsgeograf und Publizist gehört zum technik- und wirtschaftsfreundlichen Flügel der Piratenpartei und setzt sich inhaltlich für eine ⭲ „gesamtverantwortliche Digitalpolitik“ ein. ✻
PressekontaktVeröffentlichung
Online: ⭱ piratenpartei-rosenheim.org (Langfassung), Montag, 1. Mai 2017; ⭱ echo-rosenheim.de (Kurzfassung), Dienstag, 23. Mai 2017. Stand: Neujahr, 1. Januar 2024.