Rats- und Bürgerbegehren zum Waldbad Waldkraiburg
Doppelter Bürgerentscheid soll Klarheit bringen
Waldkraiburg — Der Disput um den Neubau eines interkommunalen Schwimmbades im Verbund mit der Gemeinde Aschau am Inn oder die Sanierung des maroden Waldbades Waldkraiburg geht in die nächste Runde: Die Waldkraiburger können am Sonntag, 13. Mai, sowohl für das Ratsbegehren pro Neubau als auch für das Bürgerbegehren pro Sanierung abstimmen sowie eine Stichfrage beantworten. Der Stadtrat hat auf seiner Sondersitzung am 6. März beide Begehren für zulässig erklärt und den Termin für den „doppelten“ Bürgerentscheid festgelegt.
Rats- und Bürgerbegehren sind der vorläufige Höhepunkt einer ⭲ Auseinandersetzung um den ordnungsgemäßen Betrieb des defizitären Waldbades. Während nach Ansicht der UWG und von Teilen der SPD-Fraktion ein Neubau in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aschau am Inn die „langfristig nachhaltigste und zugleich kostengünstigste Variante“ ist, wollen die Initiatoren des Bürgerbegehrens, zu denen auch SPD-Stadträte und die oppositionelle CSU-Fraktion gehören, das Waldbad Waldkraiburg in der Reichenbergerstraße mit Schwimmeinrichtungen und Gebäuden als „traditionellen Treffpunkt für Familien, Freunde und Vereine“ erhalten.
Disput in sieben Akten
Mit 6:5 Stimmen hatte der Haupt- und Finanzausschuss am 23. Januar für den Neubau eines Freibades gemeinsam mit der Gemeinde Aschau am Inn votiert. Der Stadtrat folgte der Beschlussvorlage am 6. Februar nach eingehender Debatte mit 16:15 Stimmen. Unmittelbar danach reichte ein vom „Förderverein Waldbad Waldkraiburg (FöVeWW)“ sowie SPD- und CSU-Politikern getragenes Aktionsbündnis den Antrag für ein Bürgerbegehren ein. Bürgermeister Robert Pötzsch (UWG), der Geschäftsführer der Stadtwerke Herbert Lechner und Ingenieur Josef Krautloher erläuterten ihren Standpunkt am 21. Februar auf einer Bürgerversammlung im Haus der Kultur vor gut 500 Waldkraiburgern. Vier Tage später reichte die UWG-Stadtratsfraktion bei der Stadtverwaltung den Antrag für ein Ratsbegehren ein, wodurch den Befürwortern eines Neubaus die Möglichkeit gegeben werden sollte, ebenfalls aktiv abzustimmen. Das Aktionsbündnis wiederum legte am 27. Februar im Rathaus die ersten 212 Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren vor und erreichte die dafür notwendige Anzahl am 2. März. Mit seiner Sondersitzung am 6. März hat der Stadtrat den Weg für den doppelten Bürgerentscheid frei gemacht.
Wahlberechtigte haben drei Stimmen
Die wahlberechtigten Waldkraiburger sind nun zur Stimmabgabe am 13. Mai aufgerufen. Die Wahlscheine mit der Information über das jeweils zuständige Wahllokal werden per Post zugestellt. Auf dem Stimmzettel sind drei Fragen zu beantworten. Beim ersten Bürgerentscheid, dem Ratsbegehren, lautet die Frage: „Sind Sie für den Neubau eines Freibades in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aschau a. Inn?“. Beim zweiten Bürgerentscheid, dem Bürgerbegehren, lautet die Frage: „Das bestehende Waldbad Waldkraiburg mit Schwimmeinrichtungen und Gebäuden soll am Standort Waldkraiburg, Reichenbergerstraße 60, erhalten bleiben.“ Beide Fragen sind entweder mit „Ja“ oder mit „Nein“ anzukreuzen. Die dritte Frage, die Stichfrage, kommt zum Tragen, falls beide Bürgerentscheide stimmgleich abschneiden: „Werden die bei Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren) und 2 (Bürgerbegehren) zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?“ Die Beantwortung erfolgt durch Auswahl zwischen „Neubau (Bürgerentscheid 1/Ratsbegehren)“ oder „Waldbad (Bürgerentscheid 2/Bürgerbegehren)“.
Mehr Information ist online abrufbar unter www.waldkraiburg.de. ✻
Erstveröffentlichung
Print: Inn-Salzach blick, 10. Jg., Nr. 10/2018, Samstag, 10. März 2018, S. 5, Kolumne „Lokales“ [133/3/–/1].
Online: ⤉ blick-punkt.com, Mittwoch, 7. März 2018; ⭱ E-Paper Inn-Salzach blick, Samstag, 10. März 2018. Stand: Neujahr, 1. Januar 2024.