Kandidatur für den Kreistag Rosenheim und den Gemeinderat Oberaudorf 2020
Krueger: „Digitalisierung muss strategische Aufgabe werden“
Rosenheim / Oberaudorf — „Abwartende Kommunen drohen von der digitalen Strukturdisruption geschliffen zu werden“, mahnt Dr. Olaf Konstantin Krueger. Die Kommunalpolitik sei bei der digitalen Transformation in der Pflicht, das Heft des Handelns in der Hand zu behalten, die Digitalisierung zur strategischen Aufgabe zu erklären und die Bürgerschaft in den Mittelpunkt zu stellen. Dafür empfiehlt der Digitalpolitiker „eine sinnstiftende, vertrauenswürdige, gestaltbare Vorstellung von der örtlichen Zukunft, die Orientierung, Halt und Kraft gibt“. Krueger, der bei der Kommunalwahl am 15. März 2020 sowohl für den Kreistag Rosenheim als auch für den Gemeinderat Oberaudorf kandidiert, benennt im Sinne des Projektes „Digitales Dorf!“ drei kommunalpolitische Schwerpunkte in der nächsten Legislatur: Informationssharing, Mitbestimmung und Bürgerservices. In seiner Heimatgemeinde will der Wirtschaftsgeograf die Transformation Oberaudorfs zum „Smart Village“ über eine „digitale Agenda“ vollziehen: „Oberaudorf 4.0“. Save these dates: Kandidatenvorstellung am Donnerstag, 27. Februar, 19 Uhr bis 21 Uhr, Café-Bar Leichtsinn, Bad-Trißl-Straße 4 in Oberaudorf sowie Kandidatenvorstellung mit Impulsvortrag am Mittwoch, 4. März, 19 Uhr bis 21 Uhr, Restaurant und Weinbar zum Santa, Max-Josefs-Platz 20 in Rosenheim.
Wegweiser
- Einführung
- Digitalisierung als Treiber der Dorferneuerung
- Individuelle kommunale Transformationsprozesse
- E-Government: Ertüchtigung der Verwaltung
- Digitale Agenda: „Oberaudorf 4.0“
- Kommunalwahlen 2020: Möglichkeiten der Stimmabgabe
1. Einführung
Die Digitalisierung durchdringt Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur, verändert sie tiefgreifend. Dies verdeutlichen einige ⭲ Schlaglichter: Digitale Leittechnologien wie Algorithmik, Künstliche Intelligenz, Sensorik, Robotik, 3D-Druck sowie Video- und Augmented-Reality-Streams transformieren Arbeitsweisen, Produktion und Geschäftsmodelle. Intelligente und vernetzten Fahrzeuge, Rufbussysteme, Ampelphasen- und verkehrsoptimierte Fahrplanung, teleoperiertes Fahren sowie Autonomous Parking innovieren die ländliche und städtische Mobilität. Digitale Technologien fördern Feldbestellung, Nachhaltigkeit und Transparenz in der Landwirtschaft. Cloud Computing, Big Data, Blockchain und Roboter halten Einzug in die Lebensmittelunternehmen. Virtual Reality stimuliert Games und Tourismus. Datenbanken mit Digisaten erweitern Bibliotheken, Museen, Archive und Forschungsbestände. Lehrplanorientierte Lernsoftware unterstützt die Bildung. Telemedizin, HealthTech und Wearables verändern das Gesundheitswesen und versprechen Kosteneinsparungen sowie neue Therapiekonzepte für Jung und Alt. Digitaltechnik unterstützt ein selbstbestimmtes und selbstständiges Wohnen. Digitale Dienstleistungen in der Nahversorgung erhöhen die Lebensqualität. Die Digitalisierung öffentlicher Verwaltungen optimiert Arbeitsprozesse, senkt Kosten für Kommunikation, Koordination und Kooperation, ermöglicht das Nutzen von Dienstleistungen ortsunabhängig und rund um die Uhr. Digitale Technologien beeinflussen überdies Verhaltensweisen, Kommunikation, Bedürfnisse und Lebensstile. Kurzum: Digitalisierung betrifft jeden.
Das System Deutschland braucht kein Update, es braucht einen Restart.
Wir müssen das Digitale von Grund auf neu denken – in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Statt einer Vielzahl an Strategien brauchen wir eine Digitalpolitik aus einem Guss, die sich auf unsere spezifischen Stärken konzentriert und diese ins digitale Zeitalter überführt.
Achim Berg, Präsident des Digitalverbands Bitkom, 20. Januar 2020
Gleichwohl sehen diverse Rankings Nachholbedarf bei der digitalen Transformation in der Bundesrepublik Deutschland, der weltweit viertgrößten Volkswirtschaft. Beispiel: Die Europäische Kommission überwacht seit 2015 die digitale Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Die Ergebnisse dokumentiert der Bericht zum ⭱ "Digital Economy and Society Index (DESI)", dem „Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft“. Danach stand die Bundesrepublik im Jahr 2019 unter den 28 Mitgliedstaaten an zwölfter Stelle: Dank einer Festnetzabdeckung von 98 Prozent wird sie als „leistungsstark“ bewertet (Rang 11). Dennoch sei die „digitale Kluft zwischen Stadt und Land nach wie vor offensichtlich“ bezogen auf die NGA-Breitbandversorgung (Next Generation Access): Der Anteil der Glasfaseranschlüsse sei im Vergleich „immer noch sehr gering“, der Ausbau der 5G-Infrastruktur müsse „sorgfältig mit anderen Zielen wie ländliche Entwicklung und Qualität der Dienste für Endnutzer abgestimmt werden“. Weitere Baustellen: Bei den digitalen öffentlichen Diensten liegt die Bundesrepublik an 24. Stelle unter den 28 Mitgliedstaaten. Nur 43 Prozent der Bundesbürger nutzten E-Government-Dienste (Rang 26; EU-Durchschnitt: 64 Prozent). Der Index benennt daher die Verbesserung der Online-Interaktion zwischen Behörden und Bürgern als „größte digitale Herausforderung“. Im Bereich E-Health steht die Bundesrepublik auf dem vorletzten Platz (Rang 27; EU-Durchschnitt: 18 Prozent). Dabei tauschten zwar 26 Prozent der Ärzte medizinische Daten aus und 19 Prozent der Allgemeinmediziner stellten elektronische Verschreibungen aus, doch nur sieben Prozent der Bundesbürger nutzten online angebotene Behandlungs- und Versorgungsangebote.
2. Digitalisierung als Treiber der Dorferneuerung
Ein Trend setzt sich unterdessen fort: ⭲ Urbane Großräume wachsen, ländliche Regionen schrumpfen. Das Streben nach gleichwertigen Lebensverhältnissen und Arbeitsbedingungen gemäß Art. 72 GG und Art. 3 Abs. 2 Satz 2 BV wird schwieriger unter den Bedingungen der Metropolisierung, Globalisierung, Digitalisierung, Massenmigration und des demografischen Wandels. Konsequenz für die Kommunalpolitik: Unter disruptiven Verhältnissen erscheinen herkömmliche Methoden der Raumplanung und der regionalen Strukturpolitik ob ihrer Schwerfälligkeit und Linearität kaum mehr als Problemlöser geeignet, das Dorf und seine Gemeinschaft als (Über-)Lebensmodell zu erhalten – plakativ formuliert: Zusätzlicher Beton und Teer decken weder das Bedürfnis der Bürger nach einem Mehrwert der ländlichen Siedlung, noch befriedigen sie deren Wunsch nach einer vitalen Dorfgemeinschaft mit zeitgemäßen Annehmlichkeiten.
Die Digitalisierung bietet für die ländlichen Räume unbegrenzte Möglichkeiten,
was die Flexibilität betrifft, was neue Formen von Mobilität betrifft,
was neue Geschäftsmodelle betrifft.
Ilse Aigner, MdL (CSU), Präsidentin des Bayerischen Landtags, 9. April 2019
In der Debatte um die Revitalisierung der ländlichen Regionen wird der Digitalisierung bei zentralen Herausforderungen wie Landflucht, Überalterung, Fachkräftemangel, Leerstand und Rückzug von Versorgungsangeboten ein hohes Lösungspotenzial zugesprochen. So zeigt das ganzheitlich angelegte und von der Bayerischen Staatsregierung geförderte ⭱ Projekt „Digitales Dorf!“ mit seiner Info-Plattform ⭱ „Dahoam 4.0“, wie die Digitalisierung das Leben auf dem Land attraktiv und zugleich nachhaltig in elf Handlungsfeldern gestalten kann: bei den Diensten Verwaltung, Nahversorgung und Nachbarschaftshilfe, in der Bildung, Medizin und Pflege, bei der Mobilität, beim Wohnen und Arbeiten, in der Energieversorgung, Landwirtschaft, Kultur und im Tourismus.
Bekundung: Der informationstechnisch induzierte Wandel kann als Treiber für Wertschöpfung, Dorflogistik und Demokratisierung wirken. Analog zum Konzept der Smart City ist das Smart Village im Vergleich zum herkömmlichen Dorf wirtschaftlicher, nachhaltiger, energieeffizienter und bürgerfreundlicher. Und analog zu urbanen Großräumen nutzt die vernetzte Gigabit-Gesellschaft in den ländlichen Regionen die selbe IT-Infrastruktur. Derweil verschärft aber gerade ⭲ der schleppende Ausbau der Breitband- und Mobilfunkversorgung in den ländlichen Regionen noch die Unterschiede: Anwendungsszenarien wie Digital Farming, Smart City/Smart Village, Smart Home, Ambient assisted living, vernetzte Mobilität, digitale Bildung, Telemedizin, Home Office, Coworking Spaces oder Digitale Verwaltung sind beeinträchtigt. Außerdem mangelt es an kompetenten kommunalen „Promotoren“ und „Driving Actors“, die diese Transformation dialogisch, vertrauensvoll und couragiert gestalten.
3. Individuelle kommunale Transformationsprozesse
Die Kommunen bleiben bei Verwaltungsangelegenheiten auch im Digitalzeitalter primärer Ansprechpartner für Bürger und Unternehmen. Zugleich bleiben sie trotz ihrer Vernetzung heterogen, ihre Ansprüche, ihr Förderbedarf unterschiedlich. Supplement: Ausgehend vom tatsächlichen oder vermuteten Problemlösungspotenzial sind Politik und Verwaltung auf allen Ebenen mit Fragen der gemeinwohlverträglichen Gestaltung der Digitalisierungsprozesse konfrontiert. Regulatorische Maßnahmen der EU sowie die E-Government-Gesetzgebung des Bundes und des Freistaates Bayern erfordern von den bayerischen Kommunen die zeitnahe digitale Transformation ihrer Strukturen und Prozesse. Künftig müssen die Kommunen ihre Leistungsangebote möglichst vollständig und nutzerfreundlich online bereitstellen. Viele Bereiche der Daseinsvorsorge sollen dadurch leistungsfähiger werden, das Lebensumfeld attraktiver. Wegen unterschiedlicher Voraussetzungen und Ressourcen einerseits und disruptiver Technologieschübe andererseits gehen die Kommunen jedoch diesen Transformationsprozess unterschiedlich an: teils behäbig, teils experimentell, teils konzeptionell mittels ⭲ Digitalisierungsstrategie wie die kreisfreie Stadt Rosenheim.
Ziel muss sein, dass ländliche Regionen den digitalen Wandel nutzen,
um ein eigenes Profil zu entwickeln.
Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, 6. November 2019
Fokus: Landkreis Rosenheim. Je nach Potenzial und Technikaffinität der Rosenheimer Landkreiskommunen widmen sich diese der digitalen Transformation mehr oder weniger intensiv. Ihre Teilnahme an einschlägigen ⭲ Förderprogrammen legt die Vermutung nahe, dass sie zumindest die Bedeutung guter Breitband- und Mobilfunkversorgung für die Gigabit-Gesellschaft erkannt haben. Zugleich stehen sie vor der Herausforderung, bei steigenden Nutzungszahlen die Digitalisierung mehrwertorientiert, bürgernah, transparent, nachhaltig und ausfallsicher zu gestalten. Dazu benötigen die Kommunen neben digital-kompetenten Kreis-, Gemeinde- oder Stadträten vor allem das Vertrauen der Bürgerschaft in die neuen Mittel und technischen Instrumente des digitalen Verwaltens und der digitalen Teilhabe. Dabei stehen die Kommunen in der Verantwortung, sowohl die Funktionsfähigkeit, Kompatibilität und Sicherheit ihrer vernetzten kritischen Infrastrukturen vollumfänglich zu garantieren, als auch mittels Data Policies ihren exklusiven Umgang mit den erhobenen Datenbeständen im Sinne der Datensicherheit, des Datenschutzes und der Datensparsamkeit zu regulieren.
4. E-Government: Ertüchtigung der Verwaltung
Die bayerischen Kommunalverwaltungen stehen unter doppeltem Druck. Zum einen müssen sie ihre 575 Dienstleistungen gemäß „Onlinezugangsgesetz (OZG)“ bis zum 31. Dezember 2022 auch über das Internet anbieten. Dabei werden sie durchaus unterstützt: Im Auftrag des Freistaates Bayern stellt die ⭱ „Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)“ Kommunen und Behörden zentrale Grundfunktionen bereit und betreibt diese (Bayern-ID): die sichere Identifikation von Nutzern, die Kommunikation und das Bezahlen im Internet. Dadurch können bereits mehr als 1.300 Kommunen ihren Bürgern online medienbruchfreie Verwaltungsdienstleistungen anbieten (Bürgerservice-Portal). Dazu zählen über 80 Dienste, darunter Geburts-/Heirats-/Lebenspartnerschafts-/Sterbeurkunde, Meldebescheinigung, Ausweispapiere, Briefwahlunterlagen, Kraftfahrzeugzulassung (i-Kfz), Führerscheine, Feinstaubplakette, Bewohnerparkausweis, Statusabfrage Bauantrag und Gewerbeanmeldung. Für bundesweite Digitalisierungsprojekte stellt die AKDB länder- und verwaltungsübergreifende E-Government-Lösungen bereit, um die Digitalisierung in Deutschland gezielt voranzutreiben. Hier geht es nicht um Technologie, sondern um das Angebot, Verwaltungsdienstleistungen im Digitalzeitalter dort abrufen zu können, wo sie erwartet und nachgefragt werden: im Bürgerbüro, zuhause, unterwegs.
Beim E-Government ist Deutschland nicht einmal mehr europäisches Mittelmaß,
sondern wurde nach hinten durchgereicht.
Achim Berg, Präsident des Digitalverbands Bitkom, 17. November 2019
Zum anderen verändern sich die Ansprüche der Bürger. So registriert das ⭱ „European Digital Government Barometer 2019“ – eine Befragung von Bürgern aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Spanien und Italien – für die Bundesrepublik zwar eine große Bereitschaft, Behördenangelegenheiten über Online-Portale zu erledigen: Mehr als drei Viertel (78 Prozent) der Befragten kann sich grundsätzlich vorstellen, sämtliche Bürgerservices online zu nutzen. Allerdings ist die Zahl im Vergleich zu den früheren Befragungen rückläufig (2018: 83 Prozent, 2017: 85 Prozent). Nach dem digitalen Verwaltungsangebot von Bund, Ländern und Kommunen befragt, stuften 2019 im Vergleich zu den Vorjahren sogar tendenziell weniger Bürger den Reifegrad der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung als fortschrittlich ein (2019: 45 Prozent, 2018: 48 Prozent, 2017: 42 Prozent, 2016: 53 Prozent). Dies deckt sich mit dem Ergebnis vom ⭱ „Zukunftspanel Staat und Verwaltung 2019“, einer deutschlandweiten Behördenbefragung auf allen Verwaltungsebenen. Diese Studie hat für 2019 ermittelt, dass für die Behörden die Weiterentwicklung des E-Governments die wichtigste Herausforderung ist (74,8 Prozent) noch vor der Personalpolitik (43,4 Prozent). Erfolgreiche Digitalisierung ist damit sowohl auf die Mitwirkung der Verwaltungsmitarbeiter angewiesen als auch auf die Akzeptanz der Bürger. Ob die jeweilige Kommune einen „Chief Information Manager (CIO)“ ⭲ einsetzt, der intern für die optimale Ausrichtung der IT-Infrastruktur verantwortlich ist, oder einen „Chief Digital Officer (CDO)“ ⭲ beauftragt, der die Digitalisierung hauptamtlich koordiniert und zusätzlich nach außen wirkt, ist situationsabhängig.
5. Digitale Agenda: „Oberaudorf 4.0“
Fokus: Rosenheims Landkreisgemeinde Oberaudorf. Damit eine vom Tourismus geprägte ländliche Kommune wie Oberaudorf die Chancen der Digitalisierung wahrnehmen kann, ist deren Gestaltbarkeit vom Gemeinderat souverän anzuerkennen und das Effizienzpotenzial in eine energie- und ressourcenschonende, resiliente, bürgerzentrierte und sozial verträgliche Kommunalpolitik zu übersetzen. Hierbei ist der finanzielle Rahmen der Gemeinde zu berücksichtigen: Das Gesamtvolumen des Haushaltes beträgt rund 15,7 Millionen Euro, wovon 10,4 Millionen Euro auf den Verwaltungshaushalt und 5,3 Millionen Euro auf den Vermögenshaushalt entfallen. Die größte Investition in den Jahren 2019 bis 2022 ist mit 14,35 Millionen Euro der Neubau der Kläranlage in Niederaudorf und mit einer Million Euro der Neubau des Kindergartens mit Wohnungsbau in Oberaudorf. Die Gewerbeeinnahmen sind allerdings von 2016 (2,3 Millionen Euro) bis 2019 (eine Million Euro) kontinuierlich gesunken. Die Gesamtverschuldung liegt bei etwa 2,7 Millionen Euro, die Pro-Kopf-Verschuldung bei 520 Euro. Strenge Haushaltsdisziplin ist angesagt. Entlastung: Bayerische Kommunen werden bei der Umsetzung von Digitalprojekten gefördert. Abwartende Kommunen drohen hingegen von der digitalen Strukturdisruption geschliffen zu werden.
Kommunale Dienstleistungen online nutzen zu können, ist offenbar bei weitem noch keine Selbstverständlichkeit – schon gar nicht über die gesamte Bandbreite.
Dr. Kai H. Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland e. V., 26. Februar 2020
Maßgabe: Die Kommunalpolitik ist bei der digitalen Transformation in der Pflicht, das Heft des Handelns in der Hand zu behalten, die Digitalisierung zur strategischen Aufgabe zu erklären und dabei die Bürgerschaft in den Mittelpunkt zu stellen. Dafür ist eine sinnstiftende, vertrauenswürdige, gestaltbare Vorstellung von der örtlichen Zukunft zu entwerfen, die Orientierung, Halt und Kraft gibt. Der Weg hin zu einem Projekt „Oberaudorf 4.0“ beginnt unter Einbeziehung der Gemeindebürger mit einer SWOT-Analyse, führt über die Festlegung einer Dorfvision mit dörflichem Leitbild zum Narrativ der Mission und mündet mit der Konfiguration eines strategischen Handlungsportfolios in die Neupositionierung. Im Sinne einer ⭲ „sozialdigitalen Kommunalpolitik“ sind drei Eckpfeiler bedeutsam: Informationssharing, Mitbestimmung und Bürgerservices. Konkret bedeutet dies den Einsatz in der anstehenden Legislatur:
- für ein leistungsstarkes, flächendeckendes und robustes Gigabit-Netz
- für ein funktionierendes offenes WLAN im Ortskern sowie in allen öffentlichen Verwaltungsgebäuden und im Öffentlichen Personennahverkehr
- für die intelligente Vernetzung der kommunalen IT-Infrastruktur, der Schul- und Bildungsinstitutionen sowie des ÖPNV
- für die Online-Veröffentlichung kommunaler Entscheidungsunterlagen und Daten wie Haushaltspläne und Amtsblätter in einer barrierefreien, offenen und bearbeitbaren Form
- für das Streamen öffentlicher Ratssitzungen und Bürgerversammlungen sowie
- für eine Bürger-App mit Informationen über kommunal bedeutsame Vorgänge und Leistungen, touristische Orte und ÖPNV sowie Wohnraumangebote und Infrastruktur inklusive Funktion für Chat und E-Partizipation.
6. Kommunalwahlen 2020: Möglichkeiten der Stimmabgabe
In Bayern finden alle sechs Jahre Kommunalwahlen statt. Die letzten waren am 16. März 2014. Die nächsten sind am Sonntag, 15. März 2020. Die Wahlbenachrichtigungen werden vom 10. Februar 2020 an versandt und die beantragten Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen erteilt. Die Abstimmung am Wahltag dauert in den Stimmbezirken von 8 Uhr bis 18 Uhr. Wahlbriefe müssen spätestens um 18 Uhr bei der Gemeinde, die die Wahlscheine ausgestellt hat, eingegangen sein. Die Wahlperiode der Gemeinderäte, Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte beträgt sechs Jahre. Die Wahlberechtigten entscheiden damit über die Kommunalpolitik der nächsten sechs Jahre.
Bei den Kommunalwahlen 2020 werden in 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden die Kreistage, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte neu gewählt, darüber hinaus die meisten Ersten Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte. Insgesamt werden 39.500 Mandatsträger bestimmt. Eine Fünf-Prozent-Hürde gibt es nicht: Alle Kandidierenden, die genügend Stimmen für einen Sitz erhalten, kommen in den Gemeinderat oder Kreistag. In Oberaudorf werden Gemeinderat, Bürgermeister, Kreistag und Landrat gewählt. Auszufüllen sind demnach vier Wahlzettel: ein grüner Stimmzettel für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder, ein gelber Zettel für die Wahl des Bürgermeisters, ein weißer Zettel für die Wahl der Kreisräte sowie ein hellblauer Zettel für die Landratswahl. Die Bürgermeisterwahl und die Landratswahl sind am einfachsten: Ein Kreuz genügt. Bei der Gemeinderatswahl und der Kreistagswahl hat jeder Wahlberechtigte auf den Stimmzetteln so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind: 20 beim Oberaudorfer Gemeinderat, 70 beim Rosenheimer Kreistag. Beim Ausfüllen der Stimmzettel darf die maximal mögliche Stimmenanzahl zwar unterschritten, keinesfalls aber überschritten werden, sonst ist der Stimmzettel ungültig. Zum Testen der Variationsmöglichkeiten bieten der Landkreis Rosenheim auf seiner Website einen interaktiven ⭱ Muster-Wahlzettel für die Kreistagswahl, die kreisfreie Stadt Rosenheim auf ihrer Website einen interaktiven ⭱ Muster-Wahlzettel für die Stadtratswahl.
Kumulieren und Panaschieren: Bei der Gemeinderatswahl und bei der Kreistagswahl gibt es zwei Möglichkeiten der Stimmverteilung. Die Stimmen können einfach angehäuft (kumuliert) werden oder quer verteilt (panaschiert) werden. Die einfachste Form des Kumulierens ist das Ankreuzen einer ganzen Liste: Mit einem einzigen „Listenkreuz“ erhält jeder Kandidierende eine Stimme. Soll ein Listenkandidat besonders unterstützt werden, können diesem zwei oder höchstens drei Stimmen gegeben werden, indem neben den Namen die Anzahl der Stimmen geschrieben wird. Beim Panaschieren werden die Stimmen quer über verschiedene Listen verteilt. Bei einer Kombination beider Verfahren kann eine Liste angekreuzt, gehäufelt und panaschiert werden, bis die Gesamtstimmenzahl erreicht ist. Wird die maximale Stimmenanzahl überschritten, ist der Stimmzettel ungültig. ‡
Dr. Olaf Konstantin Krueger steht auf dem weißen Zettel für die Wahl der Kreisräte in Rosenheim bei Liste 10 auf Platz 3 und auf dem rosa Stimmzettel für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder in Oberaudorf bei Liste 2 auf Platz 4. Im Vorfeld ist ein persönliches Kennenlernen bei verschiedenen Gelegenheiten möglich. Save these dates: Kandidatenvorstellung am Donnerstag, 27. Februar, 19 Uhr bis 21 Uhr, Café-Bar Leichtsinn, Bad-Trißl-Straße 4 in Oberaudorf und Kandidatenvorstellung mit Impulsvortrag am Mittwoch, 4. März, 19 Uhr bis 21 Uhr, Restaurant und Weinbar zum Santa, Max-Josefs-Platz 20 in Rosenheim.
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