Parkdruck am Klinikum Rosenheim
Siebeneicher: „Nach wie vor angespannte Parkplatzsituation“
Rosenheim — Parksuchverkehr – Höchstparkdauer – Bußgeldbescheide: Die Parkplatzsituation am Klinikum Rosenheim ist für Patienten und Besucher angespannt. Das Klinikum bestätigt den „Parkdruck im gesamten umliegenden Stadtgebiet“, seine Abteilung Qualitätsmanagement registriere jedoch „keine gravierenden beziehungsweise stetig wiederkehrenden Beschwerden“. Die Stadt Rosenheim verdeutlicht wiederum, ihr Parkraummanagement bezwecke, den vorhandenen Parkraum effektiv zu nutzen und Parksuchverkehr zu reduzieren.
Die Inbetriebnahme des Parkhauses P 9 in der Schönfeldstraße hat durch seine 500 Stellplätze im Herbst 2009 zur Verringerung des Parkdrucks am Klinikum geführt, zumal das P 9 laut Planungsgesellschaft Bauer Schlosser Wiesner explizit für die Besucher des Klinikums gebaut wurde. Völlig entspannt scheint die Parkplatzsituation jedoch nicht zu sein, berichtet ⭱ Radio Charivari. Danach müsse jener, der alleine mit dem Privat-Pkw zur Notaufnahme fährt und die dortige Höchstparkdauer überschreitet, konsequent mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Parkplatzsituation an der Notaufnahme
Die Notaufnahme ist „ein sehr sensibler Bereich“, erklärt Elisabeth Siebeneicher, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit RoMed Kliniken. Vier Parkplätze stehen am Klinikum Rosenheim für das Bringen und Holen von Notfallpatienten durch Privatpersonen mit einer Höchstparkdauer von 30 Minuten zur Verfügung. Darüber hinaus sind in diesem Bereich zwei Behindertenparkplätze ohne zeitliche Beschränkung vorhanden, ein sogenannter „Wehenparkplatz“, der von Schwangeren genutzt werden kann, vier Stellplätze für Rettungsfahrzeuge und ein Stellplatz für das Begleitfahrzeug. Die Zu- und Abfahrt der Notaufnahme ist durch geordnetes Parken für die vorfahrenden Rettungs- und Privatfahrzeuge immer frei zu halten. Weitere Parkplätze aber sind laut Siebeneicher zur Aufrechterhaltung der unbehinderten Zufahrtsmöglichkeit von Rettungswagen und zum Freihalten der Feuerwehreingreifflächen „nicht darstellbar“.
Die Höchstparkdauer von 30 Minuten soll möglichst vielen Privatpersonen das direkte Vorfahren der Notfallpatienten zur Notaufnahme eröffnen. Für längeres Parken ist jedoch ein Umparken des Privat-Pkw nötig. Hierzu verweist Siebeneicher auf die Parkplätze an der Pettenkoferstraße, das Parkhaus P 9 und den Parkplatz P 20. Für die Kindernotfallambulanz gibt es tagsüber einen eigenen Zugang an Haus 4. Unmittelbar daneben sind an der Ellmaierstraße gesonderte Parkplätze ausgewiesen.
Seit Jahren liegen auf der Nordseite des Klinikgebäudes unmittelbar nebeneinander sowohl der öffentliche Zugang für Besucher und elektive Patienten als auch die Zuwegung zur Notaufnahme. Ende 2020 werde aber das neue Haus 2 fertig gestellt und damit der öffentliche Zugang nach Süden verlagert. Neben einer gesonderten Vorfahrt zum neuen Haupteingang werden dort auch Taxistellplätze, weitere Kurzzeitstellplätze, Behindertenstellplätze und Fahrradstellplätze entstehen, stellt Siebeneicher in Aussicht.
Höchstparkdauer bleibt unverändert
Im vergangenen Jahr hat die Stadt Rosenheim in der Pettenkoferstraße 266 Halter wegen eines abgelaufenen Parkscheins verwarnt, 207 wegen eines fehlenden Parkscheins. Im gesamten Stadtgebiet Rosenheim waren es 18.750 abgelaufene Parkscheine, 11.656 Mal wurde ohne Parkschein geparkt. Die Verwarnungen für abgelaufene Parkscheine in der Pettenkoferstraße betrugen rund 1,4 Prozent der gesamtstädtischen Verwarnungen, der prozentuelle Anteil beim Parken ohne Parkschein 1,8 Prozent.
Vor dem Hintergrund des zentralen innerstädtischen Standorts des Rosenheimer Klinikums und der Flächenknappheit ist die Schaffung weiteren Parkraums schwierig, erklärt Christian Schwalm, stellvertretender Pressesprecher der Stadt Rosenheim. Dabei nennt Schwalm acht Parkmöglichkeiten im Umfeld des Klinikums: Notaufnahme mit Parkscheibe (ohne Gebühr) 30 Minuten, Pettenkoferstraße zwischen Ellmaierstraße und Am Ledererbach über Parkscheinautomat zwei Stunden, Pettenkoferstraße zwischen Am Ledererbach und Weinlände mit Parkscheibe zwei Stunden, Erlenaustraße mit Parkscheibe zwei Stunden, Weinlände in der Nähe zur Pettenkofer- und Erlenaustraße mit Parkscheibe kombiniert mit Bewohnerparken zwei Stunden, Binderweg mit Parkscheibe kombiniert mit Bewohnerparken zwei Stunden, Ellmaierstraße zwischen Schönfeldstraße und Schopperstraße mit Parkscheibe drei Stunden, Parkplatz in der Nähe Anwesen Ellmaierstraße 27 (Heckscher-Klinik) mit Parkscheibe drei Stunden sowie Kaiserbad-Parkplatz (P 19) mit Parkscheibe drei Stunden.
Die Höchstparkdauer von zwei Stunden an den Straßenrändern ist Schwalm zufolge wesentlicher Teil des Parkraummanagements der Stadt Rosenheim. Die Parkplätze am Fahrbahnrand sollen für kurzfristige Erledigungen zur Verfügung stehen. Die Parkmöglichkeiten in der Nähe der Notaufnahme sollen vor allem einer möglichst hohen Nutzerzahl offen stehen, die beispielsweise Patienten abholen oder bringen. Für längerfristiges Parken sind die Parkhäuser gedacht. Damit soll der vorhandene Parkraum effektiv genutzt und Parksuchverkehr reduziert werden. Der Stadtrat habe sich für einheitliche Gebühren in allen Parkhäusern entschieden, erklärt Schwalm.
Der Hörfunkbeitrag hierzu ist online abrufbar in der Mediathek von ⭱ Radio Charivari. ✻
Erstveröffentlichung
Print: Rosenheimer blick, Inntaler blick, Mangfalltaler blick, Wasserburger blick, 31. Jg., Nr. 37/2018, Samstag, 15. September 2018, S. 14, Kolumne „Lokales“ [205/5/1/1].
Online: ⭱ blick-punkt.com, Donnerstag, 13. September 2018; ⭱ E-Paper Rosenheimer blick, ⭱ E-Paper Inntaler blick, ⭱ E-Paper Mangfalltaler blick, ⭱ E-Paper Wasserburger blick, Samstag, 15. September 2018. Stand: Neujahr, 1. Januar 2020.