Elementarschäden
Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz!
München — Die Bayerische Staatsregierung wird ab 1. Juli 2019 keine finanziellen Soforthilfen mehr für Schäden aufgrund extremer Wetter- und Hochwasserereignisse gewähren, wenn die eingetretenen Schäden versicherbar waren. Finanzielle Unterstützung kommt danach im Einzelfall nur noch dann in Betracht, wenn die Schäden nicht ohne staatliche Hilfen beseitigt werden können. Staatsregierung und Städte appellieren an die Eigenverantwortung der Gebäudebesitzer und raten allen Eigentümern, ihren Versicherungsschutz auf eine Elementarschadenversicherung hin zu überprüfen.
„Elementarschadenereignisse“ sind eine nicht zu unterschätzende Gefahr: Starkregen, Hochwasser und Stürme führen jedes Jahr zu erheblichen Zerstörungen an Gebäuden, Hausrat oder Inventar. Die Bayerische Staatsregierung hat daher gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Kammern der gewerblichen Wirtschaft, den Verbänden der privaten Wohnungseigentümer sowie der Kredit- und Versicherungswirtschaft eine Initiative gestartet, um die Versicherungsquoten für Elementarschäden im privaten, gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich signifikant zu erhöhen. Für 99 Prozent der Wohngebäude in Bayern sind Elementarschadenversicherungen zu tragbaren Prämien verfügbar. Für die meisten Hausbesitzer kostet der notwendige Elementarschadenschutz unter 100 Euro im Jahr.
Informationsportal zur Absicherung gegen Naturgefahren
Mit der Öffentlichkeitskampagne „Voraus denken – elementar versichern“ appelliert die Bayerische Staatsregierung seit 2009 an Privatpersonen und Unternehmen, sich umfassend gegen Schäden durch Naturgefahren abzusichern. Auf dem Internetportal www.elementar-versichern.de bietet sie einen Überblick über die wichtigsten Naturgefahren, die in Bayern vorkommen können – allen voran das Hochwasser. Dieses entsteht etwa durch Dauerregen oder Schneeschmelze und führt zu Überschwemmungen, die zu Personen- und Sachschäden führen können. Andere Naturgefahren können Schneedruck, Erdrutsch, Erdfall oder Starkregen sein.
Ein weiterer Informationsschwerpunkt des Portals ist das Versichern von Wohngebäuden, Wohnungen, Geschäftsräumen und Betriebseinrichtungen gegen Elementarschäden. Aufgezeigt werden die größten Irrtümer, weshalb keine Elementarversicherung abgeschlossen wird – etwa die Annahmen, der eigene Wohnort wäre doch nicht gefährdet oder Elementarschäden wären automatisch über die Hausratversicherung abgedeckt. Das Portal informiert mit herunterladbaren Broschüren, Checklisten und Flyern über Vorsorgemaßnahmen zum gezielten Schutz vor möglichen Schäden und über Leistungen der Bayerischen Staatsregierung.
Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
Die Versicherungen offerieren ihrerseits in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung maßgeschneiderten Versicherungsschutz bei Schäden. Dieser gilt dann für Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes, Rückstau, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch oder Erdbeben. Mehr Information zu Naturgefahren und Entschädigungsleistungen bietet hier der „Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)“ online unter www.gdv.de. ✻
Erstveröffentlichung
Print: Rosenheimer blick, Inntaler blick, Mangfalltaler blick, Wasserburger blick, 30. Jg., Nr. 29/2017, Samstag, 22. Juli 2017, S. 1f., Kolumne „Leitartikel“; Inn-Salzach blick,9. Jg., Nr. 29/2017, Samstag, 22. Juli 2017, S. 1f., Kolumne „Leitartikel“ [95/3/–/8].
Online: ⭱ blick-punkt.com, Samstag, 22. Juli 2017; ⭱ E-Paper Rosenheimer blick, ⭱ E-Paper Inntaler blick, ⭱ E-Paper Mangfalltaler blick, ⭱ E-Paper Wasserburger blick, ⭱ E-Paper Inn-Salzach blick, Samstag, 22. Juli 2017. Stand: Neujahr, 1. Januar 2020.