Bürgerinitiative mit Bürgerantrag erfolgreich
Waldkraiburger Stadtrat muss Rodung thematisieren
Waldkraiburg — Etappensieg für die „Bürgerinitiative Waldkraiburg – ‚Stadt im Grünen’“: Der Stadtrat hat ihren Bürgerantrag, die geplante Erweiterung des Industriegebiets nördlich der Daimlerstraße zu befassen, als zulässig festgestellt. Die Bürgerinitiative (BI) will die Waldfläche wegen ihrer „besonderen Bedeutung für den lokalen Klima-, Immissions- und Lärmschutz sowie für die Erholung der Bevölkerung“ erhalten sehen. Der von 343 Waldkraiburgern unterstützte Bürgerantrag sei laut BI „ein Denkanstoß an die Stadt, um nochmals die geplanten Rodungen zu stoppen“.
Mithilfe des Bürgerantrags verpflichtet die ⭲ Bürgerinitiative den Stadtrat als zuständiges kommunales Organ, sich mit der Rodung zu befassen. Die BI begründet ihren Antrag mit einer Reihe von Aspekten, die von Klima-, Wasser-, Hitze- und Lärmschutz über Artenvielfalt und Luftverschmutzung bis hin zu Wertverlusten reichen. So sei die Waldfläche wichtig als CO₂-Speicher, als Filter für Staub, Gase und radioaktive Stoffe, als Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, als Wasserspeicher, zum Schutz gegen Hitze und Lärm. Bei Ausweitung des Gewerbegebietes verlören die angrenzenden Wohnimmobilien an Wert und die Anwohner ein Naherholungsgebiet.
„Wir versuchen, polemikfrei und fundiert unsere Sache zu vertreten“, erklärt BI-Sprecherin Irmy Pöschl-Moser, die dankbar für die Unterstützung ist: In den zurückliegenden Wochen seien die Unterstützer mit Unterschriftenlisten unterwegs gewesen, „ein Einsatz, der nicht selbstverständlich ist, zeigt er doch, dass es nicht um persönliche Befindlichkeiten von einzelnen Bürgern geht, sondern um die zukünftige Entwicklung und Gestaltung in unserer Stadt“. Die Zustimmung der Stadträte zeigte, „wir haben Punkte zur Sprache gebracht, die vielleicht bisher nicht so ins Auge gefasst wurden“. Mit Blick auf die Prognose des Stadtkämmerers befürchtet Pöschl-Moser zugleich, der „deutliche Rückgang der Gewerbesteuer könnte Aktionismus auslösen und ein beschleunigtes ‚Entwickeln’, also Abholzen und Zubetonieren des Restwaldes, auslösen“.
Mit der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerantrags am 15. Oktober hat der Stadtrat als zuständiges Kommunalorgan drei Monate Zeit, den Antrag zu behandeln. Mehr Information zur BI ist online abrufbar unter www.waldkraiburg-jetzt.de. ✻
Erstveröffentlichung
Print: Inn-Salzach blick, 10. Jg., Nr. 43/2019, Samstag, 26. Oktober 2019, S. 5, Kolumne „Lokales“ (Kurzfassung) [71/3/–/–].
Online: ⭱ blick-punkt.com, Mittwoch, 23. Oktober 2019; ⭱ E-Paper Inn-Salzach blick, Samstag, 26. Oktober 2019. Stand: Neujahr, 1. Januar 2024.