Radsport- und Tourismusverbände befürchten Unbill für Biker
Sperrschilder auf ungeeigneten Wegen?
München — Outdoorsportarten sind hip. Mountainbiken ist trendy. Radfahren gilt als klimafreundlich, als Sportart mit hohem Erholungswert, als Must-have im naturnahen Tourismus. Radfahren in der freien Natur ist sogar verfassungsrechtlich garantiert. Und Stadtradeln verstärkt den Hype. Zugleich steigt der Erholungsdruck auf Natur und Landschaft. Die Konflikte zwischen den Erholungsuchenden nehmen zu. Damit rückt das sogenannte Betretungsrecht ins Blickfeld: Im Nachgang zum Volksbegehren „Artenvielfalt – Rettet die Bienen“ hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz jüngst zum Bayerischen Naturschutzgesetz eine Vollzugsbekanntmachung veröffentlicht, welche die geltenden Regelungen für die Erholung in der freien Natur präzisiert, insbesondere das Radfahren in Bayern. Obgleich Sportfach-, Radsport- und Tourismusverbände bereits beim Entwurf Einwände erhoben, sind diese aus ihrer Sicht in der veröffentlichten Fassung nicht angemessen berücksichtigt worden. Nun befürchten sie überzogene Einschränkungen.
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