Novelle der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung
Scheuer: „Verhältnismäßigkeit wiederherstellen“
Berlin — Kaum in Kraft, steht die novellierte Straßenverkehrs-Ordnung auf der Kippe: Infolge harscher Kritik will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die StVO auf den Prüfstand stellen, bittet den Bundesrat um eine Nachbesserung. Die StVO sieht in der seit dem 28. April geltenden Fassung unter anderem härtere Strafen vor – für das Durchfahren der Rettungsgasse, für das Halten in zweiter Reihe und für Tempoverstöße, bei denen schneller als bisher Fahrverbote ausgesprochen werden. Da nun einerseits die neue StVO in Kraft ist, andererseits vom Bundesminister in Frage gestellt wird, fordert der ADAC Klarheit: „Das führt zu einer großen Verwirrung bei Autofahrern und Behörden“, sagt ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand. Sonst könnte eine Flut von Einsprüchen folgen.
Wegweiser
Einmal hü und einmal hott
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC) sieht sich in seiner Kritik an der novellierten StVO bestätigt: „Insbesondere die Geschwindigkeitsverstöße werden unverhältnismäßig hart bestraft“, befindet Gerhard Hillebrand. „Durch die Neuregelung geht die seit Jahren bewährte Differenzierung in leichte, mittlere und grobe Verkehrsverstöße und damit das Gleichgewicht aus Geldbußen, Punkten und Fahrverboten verloren.“ Hier mache eine starke Differenzierung Sinn.
Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer (CSU) will nun die verschärften Regeln mit Fahrverboten für Raser kippen. Derzeit droht ein Fahrverbot beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts von 21 Kilometern pro Stunde und außerorts um 26 km/h. Die vom Bundesrat zur Reform der StVO eingebrachte Änderung nennt Scheuer „unverhältnismäßig“ und schlägt den Bundesländern vor, das Fahrverbot zu streichen, im Gegenzug das Bußgeld von 80 Euro auf 100 Euro zu erhöhen. Hillebrand empfiehlt Bund und Ländern überdies, schnellstmöglich eine Lösung zu finden, verdeutlicht bei einer Korrektur der Novelle zugleich, „dass Rasen kein Kavaliersdelikt ist“.
Strafen bei Tempoverstößen
Die Novellierung der StVO bezweckte einen besseren Schutz von Fußgängern und Radfahrern. Vor der Reform wurde bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts bis einschließlich 20 km/h ein Verwarnungsgeld in Höhe von maximal 35 Euro fällig, ab 21 km/h drohte neben einer Geldbuße von mindestens 60 Euro ein Punkt, ab 31 km/h gab es zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Diese Abstufung wurde mit der Novelle geändert: Neben einer Verdoppelung der Geldbußen bis 20 km/h ist nun das Überschreiten um 21 km/h innerorts mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt. Ein Tempoverstoß um 16 km/h bis 20 km/h innerorts führt zu einer Geldbuße von 70 Euro.
Hillebrand zufolge fehlt hier die Verhältnismäßigkeit. „Die Unterscheidung in leichte, mittelschwere und grobe Verkehrsverstöße hat sich in Deutschland seit Jahrzehnten bewährt“, betont der ADAC-Verkehrspräsident, „diese Differenzierung fällt mit der Neuregelung weg.“ So sei eine Überschreitung bis 15 km/h innerorts noch ein geringfügiger Verstoß, doch schon bei 21 km/h liege ein grober Verkehrsverstoß vor. Auch die Verschärfung auf Landstraßen und Autobahnen hält der ADAC für unangemessen: Hier droht ein Fahrverbot ab einer Überschreitung von 26 km/h (zuvor: bei 41 km/h).
Verhältnismaßigkeit
Bundesverkehrsminister Scheuer differenziert, die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung sei „ein Erfolg“, weil Fußgänger und Fahrradfahrer besser geschützt würden. Lediglich die Geschwindigkeitsverstöße innerorts bei 21 km/h und außerorts bei 26 km/h sollten wieder in den alten Stand versetzt werden: „Jeder muss sich an die Regeln halten. Das ist klar. Aber manchmal kommt es zu Härten, die an dieser Stelle wieder in eine Verhältnismäßigkeit gebracht werden müssen“, erklärt Scheuer sein Anliegen. „Deswegen bitten wir die Bundesländer an nur dieser einen Stelle – sonst bleibt alles andere gleich, was wir geregelt haben – das einmonatige Fahrverbot wieder auf den alten Stand zurückzubringen.“ So „können wir mit einer neuen modernen Straßenverkehrs-Ordnung auch dem gerecht werden, dass Schutz zum einen und eine Verhältnismäßigkeit zum anderen gewährleistet ist.“ ✻
Erstveröffentlichung
Print: Rosenheimer blick, Inntaler blick, Mangfalltaler blick, Wasserburger blick, 33. Jg., Nr. 22/2020, Samstag, 30. Mai 2020, S. 3, Kolumne „Lokales“ [139/5/1/2; ein Foto]; Inn-Salzach blick, 12. Jg., Nr. 22/2020, Samstag, 30. Mai 2020, S. 15, Kolumne „Lokales“ [139/3/1/1; ein Foto].
Online: ⭱ blick-punkt.com, Montag, 25. Mai 2020; ⭱ E-Paper Rosenheimer blick, ⭱ E-Paper Inntaler blick, ⭱ E-Paper Mangfalltaler blick, ⭱ E-Paper Wasserburger blick, ⭱ E-Paper Inn-Salzach blick, Samstag, 30. Mai 2020. Stand: Neujahr, 1. Januar 2024.