Elementarschäden
Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz!
☝📡 München — Die Bayerische Staatsregierung wird ab 1. Juli 2019 keine finanziellen Soforthilfen mehr für Schäden aufgrund extremer Wetter- und Hochwasserereignisse gewähren, wenn die eingetretenen Schäden versicherbar waren. Finanzielle Unterstützung kommt danach im Einzelfall nur noch dann in Betracht, wenn die Schäden nicht ohne staatliche Hilfen beseitigt werden können. Staatsregierung und Städte appellieren an die Eigenverantwortung der Gebäudebesitzer und raten allen Eigentümern, ihren Versicherungsschutz auf eine Elementarschadenversicherung hin zu überprüfen.
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