Bad Endorfer Marktgemeinderat stoppt Bürgerbegehren
Bürgerinitiative: „Eine bodenlose Frechheit“
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Bad Endorf — Bad Endorfs Gemeinderäte haben dem Bürgerbegehren „Grundschule und Hort in der Ortsmitte von Bad Endorf“ mehrheitlich den Zulässigkeitsbeschluss verweigert. Ihre Entscheidung fußt auf dem Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei und der Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim als kommunale Aufsichtsbehörde. Die Initiatoren wollten mit dem von über 700 Endorfern unterstützten Begehren die Verlegung der Grundschule von der Ortsmitte hin neben die Mittelschule am Ortsrand verhindern. Nun sehen die Initiatoren ihr Ansinnen „mit einem juristischen Schachzug vorerst ausgehebelt“ und die Endorfer „entmündigt“. Der Marktgemeinderat wiederum will zur Güte ein Ratsbegehren auf den Weg bringen, welches inhaltlich den Willen des Bürgerbegehrens fortführe. Ob die Bürgerinitiative dem Rat folgt, lässt sie offen. „In jedem Fall“ soll die Entscheidung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens juristisch geprüft werden.
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