Stresstest für australische Unternehmen
EU-Datenschutzgrundverordnung erweitert Verbraucherrechte
💻🌏 Brüssel / Canberra — Deadline ist Freitag, 25. Mai 2018. Von diesem Zeitpunkt an gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz: EU-DSGVO – in Englisch: „General Data Protection Regulation (GDPR)“. Sie enthält EU-weit gültige Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. Unternehmen, Behörden und Selbstständige, die ihre Workflows und Prozesse zur Datenerfassung und -verarbeitung bis zum Fristende nicht oder nur unzureichend an die Anforderungen der europäischen Verordnung angepasst haben, riskieren Sanktionen und Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro (knapp 32 Millionen australische Dollar) oder im Fall eines Unternehmens von vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes. US-amerikanische und australische Unternehmen können ebenfalls betroffen sein. Durch ein koordiniertes Vorgehen der EU-Datenschutzaufsichtsbehörden werden Verstöße auch bei grenzüberschreitender Tätigkeit besser identifiziert und geahndet werden. Privatpersonen nutznießen von den strengeren Vorschriften – und Verbraucherschutzverbände werden künftig Lösch-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche Betroffener leichter einklagen können.
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