Novellierung des Gesundheitsschutzgesetzes
Rauchverbot wieder Wahlkampfthema?
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München — Bayerns Wirtshäuser sind seit einem Jahrzehnt rauchfrei: 2007 brachte der Bundestag das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) auf den Weg, danach der Bayerische Landtag das „Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG)“ mit Deutschlands strengstem Rauchverbot. Untersagt wurde, an öffentlichen Orten wie Gaststätten, Bier- und Weinzelten zu rauchen. Wiesnwirte und Raucher liefen Sturm, der „Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK)“ widersetzte sich der „Bevormundung“. Bei der Landtagswahl 2008 verlor die CSU mit 43,4 Prozent ihre absolute Mehrheit, Ministerpräsident Horst Seehofer identifizierte das absolute Rauchverbot als eine der Ursachen und weichte es auf. 2010 wurde das strikte Rauchverbot jedoch im Zuge eines von der ÖDP angestrengten Volksentscheides bekräftigt. Im Vorfeld des Landtagswahlkampfes 2018 strebt der VEBWK nun mit Blick auf neuere Umfrageergebnisse nach einer Novellierung des GSG.
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