Datenschutz zur Weihnachtszeit
Was soll’s geben: Geschenk oder Rute?
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Brüssel / Berlin — Den Braven bringt der Weihnachtsmann an Heilig Abend Geschenke, den Unartigen hingegen eine Rute. Heuer steht Weihnachten unter einem besonders hellen Stern, denn die Europäische Datenschutzgrundverordnung – kurz: EU-DSGVO – ist seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar anzuwendendes Recht. Sie enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr von Daten sowie zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Wer darüber hinweg sieht, kann sich diesmal auf eine Rute gefasst machen: Schon der Versand von Weihnachtskarten ist knifflig.
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